Hallöchen Experten,
wenn man „arbeitsuchend“ gemeldet ist, muss man sich einen geplanten Urlaub (2 Wochen) ja von der „Agentur für Arbeit“ vorab genehmigen lassen.
Wie ist die Lage allerdings, wenn man zwar „arbeitsuchend“ gemeldet ist, aber von der „Agentur für Arbeit“ keinerlei Leistungen erhält? Muss man sich in diesem Fall den Urlaub auch vorab genehmigen lassen?
Gruß
MNL
