Hallo,
Person X ist in einer stationären reha und wird wohl ALS AU entlassen.
Allerdings ist X während ihrer Erkrankung entlassen worden, da war sie schon 5 monate im Krankengeld bezug. Person x kann ihren beruf nicht mehr ausüben. Mit dem Reha entlassungsbericht will die DRV über den antrag zur Umschulung entscheiden.
Nur hört man immer wieder von dem gerücht, das arbeistlose immer als arbeitsfähig entlassen werden müßen.
jetzt ist X verunsichert und hat angst doch als arbeitsfähig entlassen zu werden.
was ist denn jetzt richtig?
MFG