Arbeitsufähig aus reha trotz arbeitslosigkeit

Hallo,

Person X ist in einer stationären reha und wird wohl ALS AU entlassen.
Allerdings ist X während ihrer Erkrankung entlassen worden, da war sie schon 5 monate im Krankengeld bezug. Person x kann ihren beruf nicht mehr ausüben. Mit dem Reha entlassungsbericht will die DRV über den antrag zur Umschulung entscheiden.

Nur hört man immer wieder von dem gerücht, das arbeistlose immer als arbeitsfähig entlassen werden müßen.

jetzt ist X verunsichert und hat angst doch als arbeitsfähig entlassen zu werden.

was ist denn jetzt richtig?

MFG

Hallo,
wenn die Reha-Einrichtung als arbeitsaunfäig entlässt dann ist derjenige auch arbeitsunfähig.Die Tatsache, dass wärend der AU. auch das Ende der Beschäftigung eintrat ist sekundär. Allertdings gilt es trotzdem sehr vorsichtig und wachsam zu sein, manche Kassen meinen eben, dass Arbeitslose sich dann direkt beim Arbeitsamt melden sollten
bzw. wenn keine direkte Arbeitsunfähigkeitbsbescheinigung eingereicht wird beenden manche kassen den Fall sofort und verweisen dann ans Arbeitsamt. Mein Rat- wenn die Entlassung als arbeitsunfähigk erfolgt, sofort, möglichst noch am Entlassungstag, spöätestens aber am nächsten Tag den Entlassungsschein direkt der Kasse vorlegen und auch direkt zum Arzt gehen und sich das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit schriftlich bescheinigen lassen, entweder per Krankengeldauszahlschein oder einer Folge-AU-Bescheinigung - auf keinen Fall eine Erstmeldung ausstellen lassen.
Gruss
Czauderna

Hallo,
danke für die schnelle antwort. Die Person wird so wie es der arzt in der klinik gesagt hat als au entlassen. Allerdings am Pfingstmontag wird entlassen, die person hat schon für den dienstag einen termin beim hausarzt. Und danke für den hinweis,das die AU als folgebescheinigung und nicht als ersterkrankung ausgestellt werden muss.

MFG