Arbeitsunfähig: Darf man dennoch zur Arbeit?

Moin!

Ich habe gehört, dass, wenn jemand vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben
ist und dennoch zur Arbeit geht, sein „Versicherungsschutz“ erlischt.
Um was für eine Versicherung geht es hier?

Bsp.: Ist man auf dem Weg zur Arbeit nicht mehr versichert?
Bsp.: Fällt einem auf der Arbeit ein Aktenordner auf den verletzten
Fuß, zahlt dann die Krankenversicherung die Komplikationen nicht?

Kurz: Darf man auf eigene Verantwortung zur Arbeit gehen? Und welche
negativen Folgen hätte dies?

Danke für juristisch fundierte Antworten!

Hi!

Ich habe gehört, dass, wenn jemand vom Arzt arbeitsunfähig
geschrieben
ist und dennoch zur Arbeit geht, sein „Versicherungsschutz“
erlischt.
Um was für eine Versicherung geht es hier?

Um keine, da es sich um eine zwar verbreitete aber dennoch völlig falsche „Legende“ handelt.

Kurz: Darf man auf eigene Verantwortung zur Arbeit gehen? Und
welche
negativen Folgen hätte dies?

Ja, man darf! Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Kein Arzt kann in die Zukunft sehen, sondern nur eine Einschätzung vornehmen.

LG
Guido

Hallo,
grundsätzlich hast Du recht, aber in der Realität kann es da
doch etwas anders aussehen. Wir hatten da gerade erst einen
Fall, da ging der AN trotz Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit.
Er war LKW-Fahrer. Er verursachte einen Unfall und wurde
verletzt - der Arbeitgeber verweigerte die Lohnfortzahlung -
Urteil steht aus !!!
Es gibt Arbeitgeber, die grundsätzlich ein Attest des Arztes
über das Vorliegen der Arbeitsfähigkeit fordern.
Gruss
Czauderna

Wissen des Arbeitgebers
Hi!

OK, ich bin mal davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers gearbeitet hat.

Da halte ich Repressalien für den AN für unmöglich (ok, über Schadenersatz bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz rede ich jetzt nicht).

LG
Guido

Hi Guido!

OK, ich bin mal davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer mit
Wissen des Arbeitgebers gearbeitet hat.

Aber der AG weiß ja nicht unbedingt immer (zumindest nicht durch die AU), was der AN hat. Einen LKW-Fahrer mit Gipsbein, würd ich als AG einfach wieder nach Hause schicken. Auch wenn der LKW-Fahrer noch so gerne arbeiten wollen würde. Da wäre es deutlich für jeden med. Laien ersichtlich. Wenn selbiger LKW-Fahrer aber nicht das Gipsbein hätte, sondern Medikamente nehmen müsste, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen, dann ist das für den AG nicht unbedingt ersichtlich. Und in letzterem Fall stellt sich mir die Frage, ob dann irgendwo auch der AG „verantwortlich“ gemacht werden könnte, wenn es zu einem Unfall kommt. Wie soll sich denn der (medizinisch unkundige) AG davon überzeugen, dass sein Fahrer gesundheitlich in der Lage ist zu fahren. Taschen des Fahrers nach Medikamenten durchsuchen?

Im Grunde kann doch der AG nur darauf vertrauen, dass der AN dazu in der Lage ist seine Arbeit auszuführen. Oder?

MfG

Huhu!

Im Grunde kann doch der AG nur darauf vertrauen, dass der AN
dazu in der Lage ist seine Arbeit auszuführen. Oder?

Ich denke, dass irgendwo in der Mitte die Schuld zu suchen ist.

Aber zumindest wegen des Arbeitens trotz AU gibt es hier keine Repressalien.

Man müste wissen, in wie weit Fahrlässigkeit in welchem Grad vorliegt um eine Haftung des Arbeitnehmers anzunehmen. Da dies aber nicht das eigentliche Thema ist, breche ich mal ab (gekonnt aus der schwierigen Thematik entwunden) :wink:

LG
Guido

o.t.
Huhu! :smile:

Aber zumindest wegen des Arbeitens trotz AU gibt es
hier keine Repressalien.

Ich wollt nur mal bissel Kompliziertheit in den Fall bringen :wink:

Man müste wissen, in wie weit Fahrlässigkeit in welchem Grad
vorliegt um eine Haftung des Arbeitnehmers anzunehmen. Da dies
aber nicht das eigentliche Thema ist, breche ich mal ab
(gekonnt aus der schwierigen Thematik entwunden) :wink:

Och schaaade! Und ich hätte so gern mit dir darüber diskutiert*, wie die Sache aussieht, wenn Cheffe fragt „Biste auch wieder voll fit?“ und AN „Jep Cheffe bin ich.“ (

Hallo,

vielleicht ist gerade ein LKW-Fahrer ein nicht so gutes Diskussionsbeispiel, da jeder Fahrer selbst für seine Aktivitäten im Strassenverkehr verantwortlich ist.

Wenn ich mich an die Zeit in der Bundeswehr richtig erinnere, dann war auch dort jeder Fahrer für sein Verhalten im Strassenverkehr verantwortlich (ich spreche natürlich von Dienstfahrten).

Gerhard

Hallo

Es gibt Arbeitgeber, die grundsätzlich ein Attest des Arztes
über das Vorliegen der Arbeitsfähigkeit fordern.

Wichtig ist eben nicht nur, daß der AN die Arbeitsleistung vorzeitig wieder anbietet. Der AG muß sie auch annehmen. Es steht dem AG frei, den AN zur weiteren Genesung wieder nach hause zu schicken. Dazu dürfte ein subjektiver Grund in der Regel ausreichen.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank für den Hinweis! :smile: