arbeitsunfähig gekündigt, noch krankenversichert?

Herr X war 10 Jahre lang selbständig und wechselte Anfang Februar in eine Festanstellung. Mitte Februar wurde er nach zwei Wochen Arbeit während der Probezeit arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber hat ohne Gründe gekündigt.
Fragen:
Ist Herr X weiterhin krankenversichert und wer zahlt die Krankenversicherung?
Herr X muss in eine Psychosomatische Klinik, zahlt die Krankenkasse den Aufenthalt und bekommt Herr X Krankengeld?

Frau X studiert und hat eine geringfügige Beschäftigung. Sie ist bei Herrn X familienversichert. Besteht für sie weiterhin Krankenversicherungsschutz?

Herr X hat weder Anspruch auf ALG I noch auf ALG II (Eigenheim, Auto, Lebensversicherung). Falls der Krankenversicherungsschutz wegfällt, wie müssen sich Herr und Frau X absichern?

Vielen Dank schon mal vorab für die Antwort!

Hallo,
wenn die Krankenkasse Krankengeld zahlt, dann verlängert sich die Mitgliedschaft um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit - während dieser Zeit werden natürlich alle Behandlungskosten weiter bezahlt und auch die Ehefrau ist weiterhin familienversichert.
Wenn allerdings die Arbeitsunfähigkeit endet, und Herr
X. war vor seiner Tätigkeit zuletzt in der PKV. versichert, dann könnte die GKV-Kasse den Anspruch auf die freiwillige Weiterversicherung verweigern und an die PKV zurückverweisen. Voraussetzung für das Recht der freiwilligen Weiterversicherung sind mindestens 12
Monat Pflichtversicherung als Vorversicherungszeit.
Gruss
Czauderna