Arbeitsunfähig kann ich trotzdem zum Feiern?

Hallo,
Bin seit 4 Wochen krankgeschrieben wegen einer Entzündung in der Schulter.
Soll meinen Arm schonen. Also nicht heben und tragen.
Bin im Rettungsdienst eingesetzt.
Könnte Innendienst laut Dr. machen. Mein Chef benötigt gerade keinen im Inndienst. Meint ich soll Zuhause bleiben.
Jetzt meine Frage:
Bin am Wochenende auf eine Party eingeladen.
Dort würde ich gerne auch hin gehen.
Was meint Ihr was mir passieren könnte falls es mein Chef rausbekommt.

Vielen Dank

Susi

Liebe Susi, auf eiunen kurzen Nenner gebracht: Alles was der Genesung dient, ist erlaubt. Eine private Party, wenn sie nicht bis tief in die Nacht dauert und nicht durch Rauchen oder Alkohol eine Beeinträchtigung der Gesundheit zu erwarten steht, dürfte zu keinen arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Moralisch sollten Sie sich freilich fragen - wenn es nicht gerade ein Familienfest ist - wie Ihre Kollgen Ihr Verhalten bewerten und was Sie denken würden, wenn Sie für eine arbeitsunfähige Kollegin deren Arbeit mit machen müßten.
Fröhliche Osterhasen wünscht Ihnen RA Streich

Bei Arbeitsrecht muss ich passen