Arbeitsunfähig nach der Lohnfortzahlung

muss ich als Arbeitnehmer nach der Lohnfortzahlung
meinem Arbeitgeber in irgendeiner Form schriftlich
mitteilen, dass die Arbeitunfähigkeit noch länger
dauert. Unser Arbeitgeber möchte eine Bescheinigung vom Arzt, dass die AU noch besteht.
die Krankenkasse meint, nach der Entgeldfortzahlung
benötigt nur noch díe Krankenkasse die Mitteilung.
AG kann ja bei der Krankenkasse nachfragen.
Gibt es irgendwelche Urteile dazu

Hallo Seehund,

aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass die behandelnde praxis max. 6 Wochen krank schreiben darf. Danach tritt die lohnfortzahlung durch die KK in Kraft. Die weiteren AU-Bescheinigungen werden bei der Krankenkasse abgegeben.Der AG bekommt keine weiteren Bescheinigungen (kann der Arzt gar nicht mehr ausstellen). Ich habe es damals so gehalten dass ich informativ meinem nächsten Vorgesetzten telefonisch mitgeteilt habe,wie lange die AU wahrscheinlich, aber ohne Gewähr, noch dauert. Beiß ich mir ja nichts dabei ab.
Ob er aber ein Anrecht darauf hat,oder ob es Urteile dazu gibt,mag ich nicht zu beantworten.

Tut mir leid, dass ich nicht weiterhelfen konnte.

Werner Nix

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