Arbeitsunfähig und dennoch fliegen ?

Ich erlitt von einem Verkehrsunfall vor 2 Wochen eine HWS Distorsion. Bin seitdem ununterbrochen krankgeschrieben.Mittlerweile geht es mir um einiges besser, allerdings muss ich in meinem Bürojob mehr als 8h täglich sitzen und das geht gerade einfach noch nicht. 2 bis 3h sind gerade maximal drinn aber dann muss ich mich schon wieder hinlegen und mich erstmal wieder ausstrecken und ausruhen. Nach heute bin ich erstmal bis zum 31.12. weiterhin krankgeschrieben. Haben allerdings im Oktober einen Flug nach Hannover über Silvester zu Freunden gebucht. Ich bin ja definitiv nicht bettlegerisch krank geschrieben und soll mich auch bewegen und versuchen - soweit wie mir möglich - alles normal zu machen… D.h. ich mach den Haushalt, gehe spazieren etc.
Der Flug dauert eben Gott sei dank auch nur max. 1h. Wenn ich von meinem Arzt das OK bekomme, ist es dann in Ordnung und vor allem auch rechtens, wenn ich tatsächlich fliege, obwohl ich arbeitsunfähig bin?

hallo,
leider binich kein arbeitsrechtanwalt, sodass ich dir da nicht sehr viel weiter helfen kann. ich wuerde dir raten dich bei deiner krankenkasse zu erkundigen ob das ok ist, denn im schlechtesten falle kannst du naemlich deinen job verlieren. bei uns in luxmbourg ist das naemlich so geregelt, wenn ich krank bin darf ich 4 std am tag raus, auch wenn ich nicht bettlaegrig krank geschrieben bin. also KK anrufen nachfragen und wenn das ok ist dann guten rutsch

mfg

Oh dann bin ich aber froh, dass es bei uns nicht so ist. Also ich habe sowieso heute mit meiner privaten Krankenkasse gesprochen wegen Bescheinigungen etc. und denen gesagt, dass ich zwar gerade krank geschrieben bin, aber auch viel spazieren gehe da kam aber dann auch nichts zurück. Ich mein, wenn ich Silvester bei meiner Familie feiern würde und 1h hinfahren müsste, könnte mir das ja auch keiner wirklich verbieten.
Und auch meinem Dienstherren habe ich diese Woche beim Telefonat gesagt, dass ich gerade schon wie beschrieben 2 bis 3h sitzen kann und mich soweit bewege und meine Abschnittsleiterin meinte dann auch „Ja also das ist ja selbstverständlich etwas ganz anderes auf der Couch zu sitzen, also hier im Büro vor dem Bildschirm. Machen Sie sich da keine Sorgen“

Hallo Lenny!

Auch wenn der Arzt ein gesundheitliches OK dazu gibt, so sind sie Arbeitsrechtlich nicht gedeckt ausser Ihr Arbeitgeber ist damit auch einverstanden. Um aber peinliche Fragen zu ersparen würde ich Ihnen raten einfach Urlaub zu nehmen.

lg Ernst

Hallo,

ad hock weiß ich nicht was eine HWS Distorsion ist.
Die Frage ist dennoch gut…vereint sie Flugmedizin und Arbeitsrecht.

Wenn man eigentlich krank geschrieben ist…sollte man aufpassen wo man sich blicken laesst und keine Bloggs und Bilder aus Male im www veroeffentlichen. Siehe einschlaegige Zeitungsartikel.
Abmahnungen und sogar fristlose Kuendigung koennen die Folge sein.

Würde das den Arzt entscheiden lassen ob Du medizinisch in der Lage bist zu fliegen.Schliesslich wirst Du trotz Druckkabine und Reiseflughoehe von 10km in etwa 3km Hoehe sein.

Gruesse,
Rene

Frage Deinen Arbeitgeber und erkläre ihm Deine Situation. Falls er damit einverstanden ist, ist sicher alles OK Gruß J Koch

Hallo Lenny,
leider kann ich Dir da nicht weiter helfen, weil ich die arbeitsrechtlichen
Vorschriften dazu nicht kenne.
Liebe Grüße Helmut

Hallo,

Du kannst nicht einfach bei einer Arbeitsunfähigkeit in den Urlaub fliegen. Das muss der Chef nicht hinnehmen. Es gibt eine Widereingliederungsregel, die Dein Chef bestimmt auch kennt. Du kannst 2-3 Stunden Arbeiten, die der Chef bezahlt (den Rest zahlt die Krankenkasse). Dann kannst Du Dir den Urlaub der ja schon geplant und wahrscheinlich auch beim Chef beantragt war mit zustimmung der Krankenkasse und Ätztlicher Bescheinigung auch nehmen.

Gruß
Christian R.

Arbeitsunfähig krank heißt nicht, zuhause bleiben zu müssen, sofern der Arzt keine Bettruhe bzw. häusliche Ruhe verordnet hat. Somit kann der/die Kranke alles machen, was den Genesungsprozess nicht stört oder gar verhindert. Blöd wäre natürlich, nach Neujahr weiterhin arbeitsunfähig krank zu sein und dann lauthals darüber zu klagen, wie anstrengend der Silvestertrip war :wink:

Gute Besserung, frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und danach frohes, gesundes und freudiges Arbeiten!

Hallo,

schwierige Frage. Wenn Ihr Arzt den Urlaub für die Genesung als förderlich befindet, sind Sie auf der sicheren Seite. Einen solchen Grund sehe ich in Ihrer Situation eher nicht.

Vorschlag: Sprechen Sie mit Ihrem AG und vereinbaren Sie mit Ihrem Arzt eine Wiedereingliederung ab z.B. 3.1. für ca. 2 - 4 Stunden täglich. Diese Wiederungliederung kann auch über einige Wochen (ca. 3-4 Wo.) laufen und die Stundenanzahl kann dann bis Normal gesteigert werden. Ihr AG muss mit einer Wiedereingliederung einverstanden sein, ist in der Regel nur eine formelle Sache.
Es liegt auch im Interesse Ihres AG, dass Sie schnell gesund werden und es Ihnen gut geht. Dazu gehört sicher auch der geplante Kurzurlaub.

Sprechen Sie mit dem Arzt und dem AG. Ihr Arzt kann Ihnen den nötigen Antrag geben.

Frohe Festtage
Trotzkopf

Arbeitsunfähig und dennoch fliegen ??
Vielen Dank für die vielen Antworten.

Eine betriebliche Wiedereingleiderung ist mehr als unnötig.
Habe aber heute, da es sich wohl um eine individuelle Angelegenheit handelt, Rücksprache mit einem Dienstherren gehalten und auch die sehen es so: es liegt keine AU vor, auf Grund dieser ich im Bett bleiben müsste oder ähnliches. Ich muss von dieser Seite also nichts erwarten. Sie meinten, dass wenn es aus medizinischer Sicht in Ordnung geht, sie nichts dagegen hätten. Etwas anderes wäre, wenn auf Grund des Fliegens eine Verschlechterung herbeigeführt würde. Da man dies ja nicht zu 100% ausschließen kann, würden sie mir davon abraten. Haben aber durchaus nichts dagegen, wenn ich doch fliegen würde.

Hallo,
erst einmal Gute Besserung!
Ist allerdings ein bißchen heikel, denn es ist ja nicht nur der Flug zu absolvieren, sondern auch die Fahrt zum Flughafen, der Sicherheits-Check und die Fahrt nach dem Flug zum Ankunftsort.
Wenn der Arzt UND die Krankenkasse das befürworten und der Arbeitgeber darüber informiert wird, ist es rechtlich gesehen o.k.
Die Frage ist auch, ob Du ab 02.01.2012 wieder arbeiten kannst, dann ist es sicher nicht ganz problematisch, als wenn Du weiter krank geschrieben wirst. Vielleicht kannst Du in diesem Zusammenhang Deinem Arbeitgeber das sogenannte „Hamburger Modell“ vorschlagen. Da arbeitest Du nur ein paar Stunden am Tag und die Krankenkasse zahlt weiterhin das Krankengeld, kommt also nur in Frage, wenn Du weiterhin krank geschrieben wirst.
Erst einmal alles Gute!
LG
Iris

Hallo,
der Mitarbeiter muss alles unternehmen, um sich von der Krankheit so schnell wie möglich zu erholen und wieder arbeitstauglich zu werden. Verhindert er dies durch Maßnahmen, die den Genesungsprozess verhindern oder verlangsamen, dann kann man deswegen Abmahnen oder Kündigen. Jedoch ist in der Praxis der Beweis sehr schwer zu führen, da der Arzt der Schweigepflicht unterliegt und der Arbeitgeber dies beweisen muss.
Am Besten der Arzt erlaubt ihnen schriftlich den Flug, dann ist dies kein Problem.
Alternativ: Sie lassen sich bis einen Tag vorher krank schreiben und wieder ab einen Tag danach.

hallo,
ja, mit dem o.k. deines arztes bist du auf der sicheren seite zumal auch keine bettlägrigkeit vorliegt und ein „tapetenwechsel“ fördert eh die genesung.
mfg und ein frohe festtage
steve-nobby