Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in der Familie einen Krankheitsfall (klinische Depression) bekommen. Die Person hatte 2009 einen Kredit incl. Restkreditversicherung für Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen.
Folgende Klausel steht u.a. im Vertrag:
„Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Arbeitsunfähigkeit (Ausschlussklausel)
Bei Arbeitsunfähigkeit erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf die der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen*) oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.
*) Ernstliche Erkrankungen sind z. B. Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs, der Wirbelsäule und Gelenke, der Verdauungsorgane, Krebs, HIV -Infektionen/AIDS, psychische Erkrankungen, chronische Erkrankungen, Alkohol - und Drogensucht.“
Die Versicherung, lehnt jetzt generell die Versicherungsleistung mit folgender Begründung ab:
" Eine Arbeitsunfähigkeit, verursacht durch psychische Krankheiten oder geistige oder nervliche Störungen verursacht wurde, ist nicht versichert."
Die jetzt eingetretene Krankheit (psychisch) ist nicht in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsabschluss vorhanden gewesen. Laut obiger Klausel, müsste daher doch die Versicherung eintreten oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank im Voraus.
SJO