Arbeitsunfähig: Versicherung verweigert Leistung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben in der Familie einen Krankheitsfall (klinische Depression) bekommen. Die Person hatte 2009 einen Kredit incl. Restkreditversicherung für Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen.

Folgende Klausel steht u.a. im Vertrag:
„Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Arbeitsunfähigkeit (Ausschlussklausel)
Bei Arbeitsunfähigkeit erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf die der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen*) oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.
*) Ernstliche Erkrankungen sind z. B. Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs, der Wirbelsäule und Gelenke, der Verdauungsorgane, Krebs, HIV -Infektionen/AIDS, psychische Erkrankungen, chronische Erkrankungen, Alkohol - und Drogensucht.“

Die Versicherung, lehnt jetzt generell die Versicherungsleistung mit folgender Begründung ab:
" Eine Arbeitsunfähigkeit, verursacht durch psychische Krankheiten oder geistige oder nervliche Störungen verursacht wurde, ist nicht versichert."

Die jetzt eingetretene Krankheit (psychisch) ist nicht in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsabschluss vorhanden gewesen. Laut obiger Klausel, müsste daher doch die Versicherung eintreten oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank im Voraus.

SJO

Soweit das richtig zitiert ist, sehe ich das genauso.

Die Versicherung darauf aufmerksam machen, dass es keinen generellen Ausschluss für Psyche gibt und dass die Erkrankung nicht in den 12 Monaten vor Vertragsabschluss aufgetreten ist. Eine Frist setzen und drohen, dass man sich nach Ablauf mit dem Ombudsmann in Verbindung setzen wird.

Wer ist die Versicherung ?

Bedingungen lesen und verstehen…
Hallo,

die 12 Monate vor Beginn sind hierbei irrelevant.
Darum geht es:

wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt

VG René

Hallo,
die Bedingungen sind das A und O der ganzen Sache (in Verbindung mit dem Versicherungsschein und den Tarifbedingungen)

Es reicht definitiv nicht hier ein, zwei Sätze zu zitieren, da nur das gesamte Bedingungswerk in Kombination mit dem Versicherungsschein und den Tarifbedingungen) ein richtiges Bild ergibt.

Vielleicht steht an anderer Stelle, dass die betreffende Erkrankung nicht versichert ist.

Vielleicht mal bei der Versicherung anrufen und sich erläutern lassen, warum das nicht versichert ist und an welcher Stelle das steht.

Hier aufgrund des kurzen Auszugs zu spekulieren ist nicht seriös.

Gruß Dirk

Hallo Rene,

Darum geht es:

wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt

Der ganze Satz lautete aber so:

Diese Einschränkung gilt nur , wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.

Da die Krankheit in den 12 Monaten vor dem Vertragsbeginn nicht vorhanden war, sehe ich keinen Grund für die Einschränkung.

Gruß
Horst

die Bedingungen sind das A und O der ganzen Sache (in
Verbindung mit dem Versicherungsschein und den
Tarifbedingungen)

Hi,
Stimmt.
Hier noch ein aktueller Beitrag tzu diesem Thema:
http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-un…

Gruß Keki

Hallo,

vermutlich sind in dem betroffenen Vertrag psychische Erkrankungen als Ursache einer Arbeitsunfähigkeit doch generell ausgeschlossen, wie in diesem Fall, der zu einem Urteil des LG Köln vom 16.02.2011 führte: http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-un…

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Helberg
-Versicherungsmakler -

die Bedingungen sind das A und O der ganzen Sache (in
Verbindung mit dem Versicherungsschein und den
Tarifbedingungen)

Hi,
Stimmt.
Hier noch ein aktueller Beitrag tzu diesem Thema:
http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-un…

Klingt nach einem vernünftigen Urteil … :smile: