Hallo,
ein Mitarbeiter erkrankt arbeitsunfähig zur Mittagszeit.
Er sucht umgehend einen Arzt auf, dieser stellt eine AU für diesen Tag und zwei Folgetage aus.
Die Krankenkasse verweigert dem Arbeitnehmer nun die Erstattung der Lohnfortzahlung für die 3,2 Fehlstunden dieses Tages, weil die „herrschende Rechtsmeinung“ sage, dass die Lohnfortzahlung für den Restarbeitstag NICHT auf Grund des Entgeltfortzahlungsgesetzes erfolgt sei.
„Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“
Das steht so im EntgFG - ich sehe da keine Einschränkung auf ganze Tage.
" Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen"
Auch hier sehe ich keine Einschränkung.
Wie seht ihr das?
(Es geht um 60% von knapp 40€. Ist nicht tierisch viel, aber warum soll man Geld verschenken?)
Wie immer danke ich schon jetzt für hilfreiche Antworten und Links!