Guten Abend,
wenn das Kind krank ist und die Mama die ganze Nacht beim Kind verbringt und desw. nicht schlafen kann, ist es gesetzlich i. O., sich am nächsten Tag „arbeitsunfähig“ zu melden? Oder ist es richtiger, sich einen freien Tag zu nehmen? Danke für die Antworten!
mfg
Hallo ajlav,
anbei zur Info einen Gesetzestext
Grundsätzlich haben Eltern bei Erkrankung ihrer Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Dieser Anspruch kann jedoch durch vertragliche Regelung zwischen den Parteien ausgeschlossen werden. In diesem Fall kommt die Regelung des § 45 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zur Anwendung. Demnach hat jeder Elternteil Anspruch auf unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber und Krankengeldleistung der zuständigen Krankenkasse, wenn ein Kind unter 12 Jahren erkrankt ist und nicht durch andere versorgt werden kann. Der Anspruch ist pro Kind auf 10 Arbeitstage im Jahr beziehungsweise 20 Arbeitstage im Jahr bei Alleinerziehenden beschränkt. Der Freistellungsanspruch nach § 45 SGB V ist immer unbezahlt, es sei denn eine anderweitige vertragliche Regelung sieht eine entsprechende Vergütung vor.
LG
Sabine
Hallo Sabine, danke für deine Antwort. Ich habe mich etwas mißverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um die Betreuung des Kindes an diesem Tag - das Kind könnte bspw. woanders untergebracht werden - sondern um die Arbeitsfähigkeit der Mutter. Sie hat die Nacht nicht geschlafen und fühlt sich natürlich nicht erholt genug, um zur Arbeit zu gehen. Krank oder Frei?
Gruß
Hallo,
meiner Meinung nach hast Du frei ohne Einschränkungen. Du musst Dir, wenn sich das nicht inzwischen geändert hat, eine blaue AU vom Arzt holen.Diese ist für Eltern, die ihre kranken Kinder betreuen. Das zählt denke ich, auch bei „Nachtdienst“ der Mama. Frag doch mal Deinen/euren Arzt.
LG und gute Besserung
Sabine
Hallo,
wenn das Kind krank ist und die Mama die ganze Nacht beim Kind
verbringt und desw. nicht schlafen kann, ist es gesetzlich i.
O., sich am nächsten Tag „arbeitsunfähig“ zu melden? Oder ist
es richtiger, sich einen freien Tag zu nehmen? Danke für die
Antworten!
Wenn eine Frau sich krank fühlt, sollte sie sich arbeitsunfähig melden. Bei manchen Firmen gibt es dafür z.B.Karenztage.
Wenn das Kind krank ist, gibt es auch die Möglichkeit, das Kind zu Hause zu betreuen und sich vom Kinderarzt eine Bescheinigung über die notwendige Betreuung zu holen - damit erhält man als gesetzlich Versicherter eine unbezahlte Freistellung vom AG und „KInderkrankengeld“ von der Krankenkasse.
Beatrix
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes der Mutter ist in meinen Augen etwas bedenklich, da er ja nur dann krank schreiben könnte, wenn die Mutter in der Tat krank wäre. Das wegen Übermüdung jemand krank geschrieben wird habe ich bisher noch nicht erlebt.
Eher kannst Du Dir von dem Kinderarzt die Bescheinigung ausstellen lassen, das Du Dein krankes Kind betreuen mußt und daher von der Arbeit freigestellt wirst. Denn ob die Betreuung des Kindes tagsüber oder nachts stattfinden muß ist ja nicht vorgeschrieben.
Du mußt Dir dann die unbezahlten Fehlzeiten von der Krankenkasse als Krankengeld zahlen lassen.