Hallo,
nehmen wir einen Betrieb an(ca. 11 Mitarbeiter), der einen Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung nicht mehr beschäftigen kann. Alle arbeiten, die der Betrieb erfordert, dürfen durch den MA nicht ausgeführt werden.
Es bestand seitens des MA eine AU über die Lohnfortzahlung hinaus, der sich eine Kurbehandlung anschloß. Aus der dieser Kur wurde der MA als gesund entlassen, die arbeitsbehindernden Vorgaben bleiben jedoch bestehen.
Nehmen wir weiter an, der MA wurde gekündigt, die entsprechenden Stellen haben der Kündigung zugestimmt, der Kündigung wurde nicht widersprochen.
Nach einiger Zeit endet der Urlaubsanspruch. Der AG würde den MA weiter beschäftigen, kann dies aufgrund seiner Fürsorgepflicht aber nicht.
Was passiert nun? Der MA steht auf dem Standpunkt der AG müsse ihn weiterhin voll bezahlen obwohl er die erforderliche Arbeitsleistung ja nicht erbringen kann.
Einen Aufhebungsvertrag würde der MA nicht wollen.
Weiß jemand, was hier zu tun ist? Muß der AG Lohnfortzahlung leisten, obwohl der MA seine Arbeitsleistung nicht zur Verfügung stellen kann?
Gruß
Tina