Arbeitsunfähigkeit

Hallo,

ich würde gern mal wissen, ob folgendes richtig ist:

  1. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sagt über die VORAUSsichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit aus.
    Wenn der AN vorher wieder fit ist, kann er einfach so wieder an den Arbeitsplatz gehen.

  2. Die Krankenkasse muss über diese Aktion nicht informiert werden. Wahrscheinlich wird das erst interessant, wenn es um die Berechnung der Tage für die Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld geht?

  3. Der Arbeitgeber hat auch kein rechtliches Problem, wenn er den Arbeitnehmer arbeiten lässt, obwohl die AU-Bescheinigung vorliegt.

Dies sind nun die Dinge, die ich dank Google gefunden habe. Ist das so richtig interpretiert?

Viele Grüße und danke
Monroe

Hi!

  1. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sagt über die
    VORAUSsichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit aus.
    Wenn der AN vorher wieder fit ist, kann er einfach so wieder
    an den Arbeitsplatz gehen.

Das ist korrekt.

  1. Die Krankenkasse muss über diese Aktion nicht informiert
    werden. Wahrscheinlich wird das erst interessant, wenn es um
    die Berechnung der Tage für die Lohnfortzahlung bzw.
    Krankengeld geht?

Auch das ist korrekt, wobei die Informationspflicht dann beim AG liegt.

  1. Der Arbeitgeber hat auch kein rechtliches Problem, wenn er
    den Arbeitnehmer arbeiten lässt, obwohl die AU-Bescheinigung
    vorliegt.

Und nochmal Treffer.

VG
Guido

Danke o.w.T
o.w.T = Ohne weiteren Text :smile:

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