Hallo,
ich würde gern mal wissen, ob folgendes richtig ist:
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Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sagt über die VORAUSsichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit aus.
Wenn der AN vorher wieder fit ist, kann er einfach so wieder an den Arbeitsplatz gehen. -
Die Krankenkasse muss über diese Aktion nicht informiert werden. Wahrscheinlich wird das erst interessant, wenn es um die Berechnung der Tage für die Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld geht?
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Der Arbeitgeber hat auch kein rechtliches Problem, wenn er den Arbeitnehmer arbeiten lässt, obwohl die AU-Bescheinigung vorliegt.
Dies sind nun die Dinge, die ich dank Google gefunden habe. Ist das so richtig interpretiert?
Viele Grüße und danke
Monroe
