Arbeitsunfähigkeit aufgehoben

Hallo, alle die Ihr im Netz seid, vielleicht könnt Ihr helfen.

Krank geschrieben und nun hat der medizinische Dienst wieder gesund geschrieben. Daraufhin hat der Arzt wieder krank geschrieben und die Rentenversicherung schickt zur Rehabilitation. Nun hat der medizinische Dienst wieder gesund geschrieben mit der Begündung:

Aufgrund der genehmigten Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist von einer vollschichtigen Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt auszugehen, da im Umkehrschluss die medizinische Voraussetzung für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gegeben wäre. Auch aus diesem Grunde kann nicht von einer weiteren Arbeitsunfähigkeit augegangen werden.

Kann jemand sagen, was die meinen? Wird man gesund und unnötig von der Rentenversicherung zur Reha geschickt?

60 Jahre alt und 45 Jahre Vollbeschäftigung min. 45 Stunden.

Für Eure Hilfe wäre ich Euch Dankbar

Hallo,
so wie geschildert scheint hier der Unterschied zwischen
Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit nicht klar zu sein.
Erwerbsunfähig (entweder ganz oder teilweise) ist man, wenn grundsätzlich aufgrund seiner gesundheitlichen Störungen nicht in der Lage ist am Erwerbsleben teilzunehmen.
Arbeitsunfähig ist man, wenn man wegen einer Erkrankung vorübergehend nicht in der Lage ist seine Tätigkeit auszuüben bzw. als Arbeitsloser dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Wenn nun der MDK. meint, dass aufgrund einer erfolgreichen Reha.
auch wieder eine Arbeitsfähigkeit vorliegt, dann wird diesem Urteil die Kasse zunächst folgen - es liegt nun am behandelnden Arzt durch Vorlage von aktuellen Befundberichten eben diese Aussage zu widerlegen und weitere Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen.
Gruss
Czauderna