Arbeitsunfähigkeit aufgehoben

Hallo, alle die Ihr im Netz seid, vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Bin krank geschrieben und nun hat mich der medizinische Dienst wieder
gesund geschrieben. Daraufhin hat mich der Arzt wieder krank geschrieben und die Rentenversicherung schickt mich in 2 Wochen zur
Rehabilitation. Nun hat mich der medizinische Dienst wieder gesund geschrieben mit der Begündung:

Aufgrund der genehmigten Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist von einer vollschichtigen Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt auszugehen, da im Umkehrschluss die medizinische Voraussetzung für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gegeben wäre. Auch aus diesem Grunde kann nicht von einer weiteren Arbeitsunfähigkeit augegangen werden.

Kann mir jemand sagen, was die meinen? Bin ich gesund und werde unnötig von der Rentenversicherung zur Reha geschickt? Auch mein Arzt versteht diese Argumentation nicht.

Bin 60 Jahre alt und habe 45 Jahre mindestens 45 Stunden in der Woche gearbeitet. bin seit November Arbeitslos und seit Februar krankgeschrieben. War zuvor nie krank und nie auf Kur.

Für Eure Hilfe wäre ich Euch Dankbar

Hallo,

Mein Facharzt hat damals vom MDK solch ein Schreiben bekommen,mit dem Hinweis das die Zahlung von Krankengeld zum Tag X eingestellt wird und der Patient über diesen Sachverhalt informiert wird.

Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt nach einer OP in einer Reha.
Der Beurteilung des MDK erfolgte,ohne Gutachten des Facharztes,der
Rehaeinrichtung und persönlichen Begutachtung durch einen Arzt der MDK.

Der Hintergrund besteht einfach darin,das die Zahlung von Krankengeld
von der Kasse übernommen werden musste(6Wochen um-Arbeitgeber aussen vor).
Ich habe mich dann mit meiner KK in Verbindung gesetzt,auf den Sachverhalt hingewiesen und erklärt,das ich dieses Schreiben bei einem Rechtsstreit(Einstellung von Zahlung der Krankengeldes) vor
Gericht verwende und man sich schon um einen neuen Gutachter bemühen sollte.
Danach habe ich nie wieder etwas von der KK gehört

(ausser das man mir dringend geraten hat doch einen Rentenantrag zu stellen,da die Zahlung nach der gesetzlichen Frist eingestellt wird)

und die Zahlungen gingen reibungslos vonstatten.

Der Facharzt fühlte sich meiner Meinung ganz schön auf den Schlips getreten,da seine Fachärztliche Kompetenz durch eine sogenannte Ferndiagnose in Frage gestellt wurde.
Seine Aussage damals:

„Ob mein Patient arbeitsfähig ist entscheide immer noch ich und keine Glaskugel des MDK.“

Mein Glück war wahrscheinlich,das der Gutachter des MDK einige Fehler
gemacht hat.

Wenn Du mit der Entscheidung des MDK nicht einverstanden bist,sollte
Widerspruch dagegen eingelegt und notfalls beim Sozialgericht gegen
diesen Bescheid Klage eingereicht werden.

Alles Gute und Gesundheit
LG Bollfried

Hallo,

vielleicht solltest Du diese Frage konform der FAQ1129
im Rechtebrett noch einmal formulieren.

Viel Glück
Bollfried