Arbeitsunfähigkeit bei Zeitarbeitsfirma

Hallo!

Mal angenommen, ein bei einer Zeitarbeitsfirma angestellter wird nach einem kleinen Arbeitsunfall für 3 Tage krank. Derjenige geht zum Arzt, der ihm dringend abrät, in die Arbeit zu gehen, weil derjenige sonst seinen Finger gefährden könnte. Derjenige wär sonst in die Arbeit gegangen.
Derjenige sitzt bis viertel vor 10 beim Arzt, fährt dannach gleich zur Firma, und gibt knapp eine Stunde zu spät die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab. Bei der Firma wird demjenigen gesagt, dass das zu spät sein kein Problem ist, und keine Folgen hat, und derjenige bekommt noch die Stempelkarte ausgehändigt.
Mal angenommen, derjenige bekommt am nächsten Tag die 1. Abmahnung wegen des zu spät in der Firma meldens, und gleichzeitig die fristlose Kündigung.
Hat derjenige irgendeine Chance sich zu wehren?
Vor allem, wenn derjenige am Tag des Erkrankens noch bei einer anderen Zeitarbeitsfirma abgesagt hat, weil derjenige sich ja in seiner Firma abgesichert hatte…

LG
Tatjana

Hallo, Tatjana-
ich kann dir nur ein bisschen antworten, weil ich nicht sicher bin, von welcher Firma du im folgenden Absatz redest,

Derjenige sitzt bis viertel vor 10 beim Arzt, fährt dannach
gleich zur Firma, und gibt knapp eine Stunde zu spät die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab. Bei der Firma wird
demjenigen gesagt, dass das zu spät sein kein Problem ist, und
keine Folgen hat, und derjenige bekommt noch die Stempelkarte
ausgehändigt.

aber ich erzähle mal, wie es bei uns ist:
Wenn einer unserer Angestellten nicht zur Arbeit gehen kann, dann muss er UNS (also dem Verleiher!!) so bald wie möglich Bescheid sagen. Das hätte derjenige also z.B. direkt nach dem Unfall oder während der Wartezeit beim Arzt tun können.
Den Kunden (also die Firma, in der der Angestellte tatsächlich arbeiten geht) informieren wir und stellen auch den Ersatz. Wenn der Kunde kein Problem mit einem zu spät Kommen hat: Fein! Aber: Die Zeitarbeitsfirma ist der Arbeitgeber und muss baldmöglichst informiert werden!!

Mal angenommen, derjenige bekommt am nächsten Tag die 1.
Abmahnung wegen des zu spät in der Firma meldens, und
gleichzeitig die fristlose Kündigung.

Eine Abmahnung schicken wir auch gleich 'raus, grundsätzlich, aber das ist nicht immer unbedingt dramatisch sondern eher so eine Art „pädagogische Maßnahme“.
Zur Kündigung:
Wie lange ist derjenige schon in der Zeitarbeitsfirma angestellt? Ist es wirklich eine fristlose Kündigung oder ist nur die Kündigungsfrist so kurz? In der ersten Woche eines Arbeitsverhältnisses ist die Kündigungsfrist 1 -ein - Tag. Das steht im Tarifvertrag.

Hat derjenige irgendeine Chance sich zu wehren?

Man kann da sicher Widerspruch einlegen, aber ich würde kurz schlucken und weiterarbeiten, wenn ich wieder gesund bin.

Vor allem, wenn derjenige am Tag des Erkrankens noch bei einer
anderen Zeitarbeitsfirma abgesagt hat, weil derjenige sich ja
in seiner Firma abgesichert hatte…

Diesen letzten Satz verstehe ich leider überhaupt nicht…