Arbeitsunfähigkeit - Familienbesuch erlaubt?

Hallo,

ist es während einer Arbeitsunfähigkeit erlaubt die Familien des „Zukünftigen“, die 500 km entfernt wohnen für mehrere Tage zu besuchen?

Krankschreibung des AN’s besteht wg. Problemen im Schulter-Nacken-Bereich, in der Arbeit wird dieser Bereich stark beansprucht. Der Besuch erfolgt mit dem Auto - wobei der AN nur Beifahrer ist.

LG
CEL

Warum nicht

Schulter-Nacken-Bereich, in der Arbeit wird dieser Bereich
stark beansprucht.

Aber als Beifahrer nicht. Es ist nur dass nicht gestattet, was dem Heilungserfolg hinderlich ist. Im Geigentiel, aufmunternde Verwandtenbesuche lindern den Schmerz, nehmen die An-Spannung und lockern die Muskulatur, … Anti-Stress

Gruß

Stefan

Ahoi, Cel

rein hypotetisch könnte man sich mit dem behandelnten Arzt oder der KK in Verbindung setzten und es absegnen lassen…
Um Missverständnissen vorzubeugen…
denn, hat der AG begründeten Zweifel, dass sein MA den „gelben Schein“ missbraucht, kann er die Entgeldfortzahlung zurückhalten. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein MA

  • während seiner AU beschwerliche Reisen unternimmt…

LG JSP

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

rein hypotetisch könnte man sich mit dem behandelnten Arzt
oder der KK in Verbindung setzten und es absegnen lassen…

Nicht KK, sondern Arzt muss seinen „Segen“ dazugeben.

Um Missverständnissen vorzubeugen…
denn, hat der AG begründeten Zweifel, dass sein MA den „gelben
Schein“ missbraucht, kann er die Entgeldfortzahlung
zurückhalten. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein,
wenn ein MA

  • während seiner AU beschwerliche Reisen unternimmt…

Am besten die schriftl. Bescheinigung des krankschreibenden Arztes (dass der geplante Aufenthalt in Z für die Zeit von X Tagen weder dem Behandlungsverlauf, noch dem Heilungserfolg zuwieder läuft) der KK und dem AG vor der Fahrt vorlegen. Für diese Bescheinigung kann (und wird) der Arzt aber ein Privathonorar berechnen!