natürlich können Sie den Arzt wechseln. Er wird die bestehende Krankschreibung weiterführen u.U. mit einer ergänzenden Diagnose (andere Diagnose). Normalerweise wird der 1. Arzt da nicht mit einbezogen.
Hallo,
das kommt auf den neuen Arzt an - wenn dieser die Folge-Meldungen einfach so erstellt aufgrund deiner
Schilderungen, dann geht das.
Aus meiner Praxis kann ich sagen, dass in solchen Fällen die „neuen“ Ärzte eine Erstmeldung erstellen.
Dies kann aber dann ggf. die Kasse auf den Plan rufen.
Je nach Ausrichtung kann es dann auch zur sofortigen Einschaltung des MDK, zwecks Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit kommen. Wenn die Kasse dann den Erstbehandler anfragt und dieser ggf. ausführt dass er
dich für arbeitsfähig gehalten habe dann hast du ein Problem. Das muss nicht so kommen, kann es aber.
Gruss
Czauderna
So ist es wohl ratsam, den zweiten Arzt von der Krankschreibung zu unterrichten!?
Wohl auch, um die Diagnose zu übernehmen?
Würde bei einer abweichenden Diagnose die Sperrfrist wieder neu aufleben?
Der Arzt, von dem ich krankgeschrieben wurde, ist Orthopäde. Kann ich als zweitem Arzt nun auch zu einem anderen Arzt Allgemeinmediziner) gehen (und kann der dann bie Bedarf die Krankschreibung fortsetzen)?
Wir haben zwar freie Arztwahl, doch auch Ärzte kommunizieren untereinander. Natürlich kann dir der zweite Arzt eine Krankmeldung schreiben. Ob des das macht, ist eine andere Sache.
Gruss
Christian Müller
-) generell kannst du jeden arzt bitten dir nach einer ausgiebigen untersuchung eine krankschreibung auszustellen. sollte hierbei jedoch „gelogen“ werden und du vorsätzlich dich krank schreiben lässt warten unangenehme folgen auf dich…und auf den arzt.