Arbeitsunfähigkeit nachreichen?

Hallo!

Wie ist das wenn man einen Termin beim Amt hatte und aber krank war. Nun will die ARGE ne AU haben. Was ist, wenn man nicht mal eben das Geld hatt zum Doc zu gehen und man aufgrund seiner zahlreichen Ausbildungen in der Lage ist sich selber zu behandeln und man die Medikamente im Haus hat und man somit nicht beim Arzt war? Kann einem dann was gekürzt werden?

Hallo!

Wie ist das wenn man einen Termin beim Amt hatte und aber
krank war. Nun will die ARGE ne AU haben. Was ist, wenn man
nicht mal eben das Geld hatt zum Doc zu gehen und man aufgrund
seiner zahlreichen Ausbildungen in der Lage ist sich selber zu
behandeln und man die Medikamente im Haus hat und man somit
nicht beim Arzt war?

Das begreift kein SB von dem Verein und im Gesetz ist sowas überhaupt nicht denkbar und deshalb nicht vorgesehen. Es zählt nur der Schein vom Arzt, ansonsten gibts Kürzungen. Wiewiel werden sicher noch die Profis sagen können, auf alle Fälle weiss ich es von Bekannten, dass solche Schreiben noch am selben Tag des versäumten Termins rausgehen

Kann einem dann was gekürzt werden?

lG
Mikesch

Hi,
ich kann, darf und will auch keine Rechtsberatung tätigen.
Den geschilderten Fall, nehme ich an , ist eine namensgleiche virtuelle Person.

Was ich machen würde ist, sofort zum Arzt, der darf auch noch rückwirkend krankschreiben, wenn die Situation wirklich so ist und dann ab mit dem „Gelben Schein“, aber sofort.

Sonst bekommt die virtuelle Nicole ihre Sperre/Abzug.

Ist mein Wissensstand.

Gruß Volker

Aber welcher Arzt schreibt einen rückwirkend krank,obwohl gar nichts war? Geht das? Würde das morgen dann sofort machen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Was ich machen würde ist, sofort zum Arzt, der darf auch noch
rückwirkend krankschreiben,

Aber höchstens für 2 Tage.

Sonst bekommt die virtuelle Nicole ihre Sperre/Abzug.

Abzug … und zwar 10%. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html (2)

MfG

Hallo,

Aber welcher Arzt schreibt einen rückwirkend krank,obwohl gar
nichts war?

Vorher schreibst du noch, dass man nicht zum Termin gehen konnte, weil man krank war und plötzlich war nichts?

Geht das?

Vermutlich nicht. Ärzte dürfen nicht länger als 2 Tage rückwirkend AU schreiben.

MfG

Aber welcher Arzt schreibt einen rückwirkend krank,obwohl gar
nichts war? Geht das? Würde das morgen dann sofort machen.

aaaaaah , doch nur Termin verpennt und nu wollen wir mit einer Ausrede davonkommen…

Hi,
ich kann, darf und will auch keine Rechtsberatung tätigen.
Den geschilderten Fall, nehme ich an , ist eine namensgleiche
virtuelle Person.

Was ich machen würde ist, sofort zum Arzt, der darf auch noch
rückwirkend krankschreiben, wenn die Situation wirklich so ist
und dann ab mit dem „Gelben Schein“, aber sofort.

Sonst bekommt die virtuelle Nicole ihre Sperre/Abzug.

in dem Falle wohl sehr gerechtfertigt

Ist mein Wissensstand.

Gruß Volker

LG
Mikesch

aaaaaah , doch nur Termin verpennt und nu wollen wir mit einer
Ausrede davonkommen…

Na, nicht immer so schnell mit Vorurteilen.
Es gibt auch andere Gründe weshalb jemand nicht zum Arzt geht.

Beispiel: Ein mir bekannter junger Erwachsener bekommt seinen Lohn nur sehr unregelmäßig und meist nur als Abschlag. Er konnte vor kurzem die Medikamente nicht bezahlen. Ein anderer hat u.U. auch nicht das Geld für die Praxisgebühr.

Aus einem warmen Nest kann man manches falsch verstehen!

Gruß Volker

Hallo Volker

du hast die Hälfte des Zitats abgetrennt: Nicole hat dort gesagt:

Zitat:Aber welcher Arzt schreibt einen rückwirkend krank,obwohl gar nichts war? Geht das? Würde das morgen dann sofort machen. :Ende
das beisst sich etwas, erst hat man sich selbt geheilt und dann war nix, wenn man zum Arzt soll

aaaaaah , doch nur Termin verpennt und nu wollen wir mit einer
Ausrede davonkommen…

Na, nicht immer so schnell mit Vorurteilen.
Es gibt auch andere Gründe weshalb jemand nicht zum Arzt geht.

Beispiel: Ein mir bekannter junger Erwachsener bekommt seinen
Lohn nur sehr unregelmäßig und meist nur als Abschlag. Er
konnte vor kurzem die Medikamente nicht bezahlen. Ein anderer
hat u.U. auch nicht das Geld für die Praxisgebühr.

Aus einem warmen Nest kann man manches falsch verstehen!

Das täuscht, lieber Volker…trotzdem sollte man schon einigermassen ehrlich bleiben

Gruß Volker

LG
Mikesch

Hallo Mikesch,

Zitat:Aber welcher Arzt schreibt einen rückwirkend
krank,obwohl gar nichts war? Geht das?

Ich sage mal, Nicole hat sich sehr ungeschickt ausgedrückt, so wie man es liest kommt es wirklich so rüber, als wenn´s um das „Blaumachen“ geht, das nachträglich legalisiert werden soll.

Beispiel: ich bin recht sensibel,was Magen-Darm-Geschichten angeht, d.h. ich einen Tag nicht aus dem Umkreis der Toilette, also auch nicht zum Arzt. Da ich weiß, was mir gut tut, bin ich am nächsten Tag wieder fit und kann zum Arzt um mich rückwirkend krankschreiben zu lassen.

Dies wird nur ein Arzt tun, der mich kennt.

Aber es geht und ist auch sinnvoll.

Dass diese Möglichkeit ausgenutzt werden kann, da sind wir uns einig.

Aber da sind der Mißbrauch der Steuerschlupflöcher wesentlich schlimmer!

Ich hoffe, ich kann damit ein wenig den Blickwinkel gerade rücken.

Gruß Volker

Hallo,

Dies wird nur ein Arzt tun, der mich kennt.

Stimmt. Und nur im Ausnahmefall.

Aber es geht und ist auch sinnvoll.

Dass diese Möglichkeit ausgenutzt werden kann, da sind wir uns
einig.

Die Ausnutzungsmöglichkeiten halten sich da in Grenzen. Der Arzt darf nicht mehr als 2 Tage rückwirkend AU schreiben.

MfG

Hi,

Stimmt. Und nur im Ausnahmefall.
Die Ausnutzungsmöglichkeiten halten sich da in Grenzen. Der
Arzt darf nicht mehr als 2 Tage rückwirkend AU schreiben.

Ich denke wir haben jetzt die Möglichkeiten ausgelotet.

Ein seriöser Arzt wird nur in Ausnahmesituationen rückwirkend krankschreiben.

Es gibt natürlich den „Doc Holliday“, hm, das sind gerade die, die diese Diskussion aufrechterhalten.

Ich halte es aber für ungerecht, und die Juristen sagen ja immer so schön „im Zweifel für den Angeklagten“, erstmal anzunehmen, dass jemand das System ausnutzen möchte.

Dass die Fragestellung unglücklich war, das haben wir denke ich herausgearbeitet.

Wenn ich jedesmal den Arzt in´s Haus kommen lasse, als Alternative, wird das System ja nochmehr belastet, das ist aber auch nicht wünschenswert.

Mir ist es lieber ich ziehe ein paar Schmeißliegen mit durch, als dass ich die ehrlichen sofort verdamme.

Gruß Volker

Ich halte es aber für ungerecht, und die Juristen sagen ja
immer so schön „im Zweifel für den Angeklagten“, erstmal
anzunehmen, dass jemand das System ausnutzen möchte.

Ist ja alles schön und gut, aber dem Amt ist unsere Meinung dazu egal. Das wird sich in diesem Fall einfach darauf berufen, dass bei Einladung die Abwesenheit nachgewiesen werden muss.
Warum hat die TE nicht wenigstens angerufen? Nicht jede Krankheit macht so malade, dass man nicht wenigstens bescheid sagen kann, dass man den Termin leider nicht wahrnehmen kann und gleich um einen anderen bittet. Vielleicht hätte ein „milde“ gestimmter Sachbearbeiter in dem Fall gar nicht mal einen großen Aufstand gemacht(?)

Wenn ich jedesmal den Arzt in´s Haus kommen lasse, als
Alternative, wird das System ja nochmehr belastet, das ist
aber auch nicht wünschenswert.

Jetzt hat sie jedenfalls noch mehr Verlust als nur 10 €, wenn vom alg II 10 % abgezogen werden.

MfG

Hi,

Jetzt hat sie jedenfalls noch mehr Verlust als nur 10 €,
wenn vom alg II 10 % abgezogen werden.

Wenn´s läuft hast Du Recht.

Aber: man läuft manchmal in Fallen, die man nicht kennt.

Da über 30 Jahre her, darf ich wohl annehmen, dass eine Verjährung eingetreten ist und ich es erzählen darf.

Ich hatte einen 1/2 Job als Lehrer angenommen und bekam nach einiger Zeit die Mitgliedbestätigung etc. der AOK.

Da ich in einer Gesätzlichen Krankenversicherung war, war ich ein wenig verwundert und fragte nach.

Ich hätte mich innerhalb von ??? Wochen melden müssen, dass ich krankenversichert bin, jetzt kann ich aus dem Vertrag nicht mehr raus umd muss meine bestehende Versicherung kündigen.

Ups, das Preis-Leistungsverhältnis war bei „meiner“ Versicherung wesentlich besser.

Nach langem Hin-und-Her, hat dann eine Sachbearbeiterin bestätigt,dass meine Mitteilung rechtzeitig vorlag und es vergessen wurde sie weiterzureichen.

Letztlich auch nicht korrekt, aber ich wusste von einer solchen Regelung nichts.

Meine Frage: „Woher soll ich das wissen?“, Antwort „Das weiß man!“.

Meine Frage: „Wo steht denn die Frage auf den Fragebögen?“.

Antwort: „Muss ja nicht, das weiß man.!“

Ich arbeite zurzeit mit jungen Erwachsenen zusammen, die in das Berufsleben einsteigen.

Es ist erstaunlich, wie wenig, die über Regelungen wissen.

Ich denke, wir sollten den Thread jetzt schließen.

Wenn noch Fragen an mich sind, bitte per Mail, ok.

Gruß Volker

MfG

Aber: man läuft manchmal in Fallen, die man nicht kennt.

Natürlich kennt man nicht alle Bestimmungen, Regelungen, Verodnungen Gesetze o.ä.
Allerdings kann man sich im Falle von alg I und alg II nun auch wieder nicht so ganz doof stellen, denn man erhält jeweils ein Merkblatt in die Hand gedrückt, dessen Erhalt man sogar unterschreibt.
Die online-Ausgaben davon kann ich dir bei Interesse gern raussuchen. Man staunt, was da alles drinsteht [flüster]denn kaum einer liest die Dinger wirklich[/flüster].

MfG

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raussuchen. Man staunt, was da alles drinsteht [flüster]denn
kaum einer liest die Dinger wirklich[/flüster].

Ja, das ist das Problem, Du wirst mit Infos zugeschüttet. Du hast vielleicht noch ganz andere Probleme, aber es verlangt, dass Du sehr schwierig zu verstehende Broschüren verstehen und immer parat haben sollst.

Das funktioniert nicht. Es ward nur die Rechtssicherheit des Staates.

Gruß Volker

dass Du sehr schwierig zu verstehende Broschüren verstehen

Das http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe… ist schwierig zu verstehen?

MfG