Hi,
Jetzt hat sie jedenfalls noch mehr Verlust als nur 10 €,
wenn vom alg II 10 % abgezogen werden.
Wenn´s läuft hast Du Recht.
Aber: man läuft manchmal in Fallen, die man nicht kennt.
Da über 30 Jahre her, darf ich wohl annehmen, dass eine Verjährung eingetreten ist und ich es erzählen darf.
Ich hatte einen 1/2 Job als Lehrer angenommen und bekam nach einiger Zeit die Mitgliedbestätigung etc. der AOK.
Da ich in einer Gesätzlichen Krankenversicherung war, war ich ein wenig verwundert und fragte nach.
Ich hätte mich innerhalb von ??? Wochen melden müssen, dass ich krankenversichert bin, jetzt kann ich aus dem Vertrag nicht mehr raus umd muss meine bestehende Versicherung kündigen.
Ups, das Preis-Leistungsverhältnis war bei „meiner“ Versicherung wesentlich besser.
Nach langem Hin-und-Her, hat dann eine Sachbearbeiterin bestätigt,dass meine Mitteilung rechtzeitig vorlag und es vergessen wurde sie weiterzureichen.
Letztlich auch nicht korrekt, aber ich wusste von einer solchen Regelung nichts.
Meine Frage: „Woher soll ich das wissen?“, Antwort „Das weiß man!“.
Meine Frage: „Wo steht denn die Frage auf den Fragebögen?“.
Antwort: „Muss ja nicht, das weiß man.!“
Ich arbeite zurzeit mit jungen Erwachsenen zusammen, die in das Berufsleben einsteigen.
Es ist erstaunlich, wie wenig, die über Regelungen wissen.
Ich denke, wir sollten den Thread jetzt schließen.
Wenn noch Fragen an mich sind, bitte per Mail, ok.
Gruß Volker
MfG