Hallo an alle,
während ich Krankengeld von meiner Krankenkasse bezogen habe (wegen einer insg. 10 Wochen andauernden Krankheit) musste ich in der 10. Woche wg. einer dringenden Familienangelegenheit eine einstündige Flugreise innerhalb Deutschlands antreten und 5 Tage vor Ort bleiben. Mein Arzt schrieb mir ein Attest, in dem er diese Reise für die weitere Genesung für unbedenklich erklärte und ich reichte dies bei der Krankenkasse ein. Aufgrund der Kurzfristigkeit einen Tag vor Abreise. Soweit so gut. Ich bin gut zurückgekommen. Seit der 11. Woche absolviere ich eine fünf Wochen andauernde Wiedereingliederung, die ab nächster Woche wieder in die volle Arbeitsfähigkeit mündet.
Heute meldet sich bei mir die Krankenkasse und möchte die „dringenden Familienangelegenheiten“ im Attest näher erläutert haben. Also ob es sich um einen Todesfall, Hochzeit, Geburtstag etc. handle. Bin ich verpflichtet, hier Auskunft zu geben? Abgesehen davon, dass die Reise nun fünf Wochen zurückliegt und keine nachteiligen Auswirkungen auf meine Gesundung hatte.
Kann mir jemand den Hintergrund dieser merkwürdigen Anfrage, die angeblich für den medizinischen Dienst und damit zur Genehmigung des Ganzen notwendig sei, erklären?
Herzliche Grüße
Sinkasin