Ein Mitarbeiter ist längerfristig AU geschrieben.
Seit Anfang März in der Wiedereingliederungsmaßnahme, anfangs tgl. 4 stunden, dann tgl.6 Std.
Nun erfolgte die Kündigung während der AU Schreibung, mit Freistellung von der Arbeit!
Arbeitgeber hat AU Schreibung eigenmächtig aufgehoben!
Keine unmittelbare Information an den Arbeitnehmern - dieser wurde vielmehr durch die Krankenkasse informioert!
Ist das Rechtens!
Hallo,
wenn die Kosten der Wiedereingliederungsmaßnahme durch die Krankenkasse
gezahlt wurde, also durch Krankengeld finanziert und nicht durch
Arbeitsentgelt, dann hat die Betreffende im arbeitsrechtlichen Sinn
nicht gearbeitet sondern eine Reha-Maßnahme zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt.
Der Arbeitgeber hat zwar sein Einverständnis dazu gegeben, dass die
Versicherte diese Reha-Maßnahme an ihrem Arbeitsplatz durchführen
kann, aber mit der Beendigung der Maßnahme leistungsrechtlichen Sinne
hat er nix zu tun.
Er kann lediglich sein Einverständnis zurückziehen - dann gilt die
Maßnahme als abgebrochen. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
ist grundsätzlich auch während einer Arbeitsunfähigkeit möglich.
Von daher sah der Arbeitgeber in diesem Fall wohl auch keine Notwendigkeit eine Reha-Maßnahme in seinem Betrieb zu erlauben, die
ihm nach Abschluss nix mehr nützt, hat er doch seiner Arbeitnehmerin
gekündigt.
Gruß
Czauderna