angenommen eine Person X nimmt an 3 Tagen pro Woche (Montags, Dienstags und Freitags) an einer beruflichen Weiterbildung (der Agentur für Arbeit) teil. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss bereits am 2. Fehltag während der Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt werden.
Muss also X, falls sie am Dienstag und Freitag wg. Krankheit fehlt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, d.h. werden die arbeitsfreien Tage (Mittwoch und Donnerstag) mitgerechnet ? Kann X argumentieren Mittwoch und Donnerstag nicht krank gewesen zu sein ?
Muss also X, falls sie am Dienstag und Freitag wg. Krankheit
fehlt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, d.h.
werden die arbeitsfreien Tage (Mittwoch und Donnerstag)
mitgerechnet ?
Na klar werden die mitgerechnet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes sagt nicht „3 Tage arbeitsunfähig“, sondern „vorraussichtlich arbeitsunfähig bis xx.01.2008“
Wenn Sie z.B. vom Freitag bis Dienstag krank geschrieben ist (Fr, Sa, So, Mo, Die) ist es kein Problem. Genauso ist es vollkommen in Ordnung wenn sie vom Dienstag für 4 Tage, bis einschliesslich Freitag, krank geschrieben ist.
Kann X argumentieren Mittwoch und Donnerstag
nicht krank gewesen zu sein ?
Kann sie, sollte sie aber sehr gut begründen können.
Man könnte sich unter Umständen am Freitag und über das Wochenende einen Magen-Darm-Virus eingefangen haben und sich über das Wochenende auf der Toilette aufgehalten haben, am Dienstag ging es dann wieder besser. Mittwoch und Donnerstag war sie wieder gesund und am Freitag hatte sie z.b. einen Fahrradunfall und sich das Bein gebrochen - ist alles möglich.
Nur bei der Wahrheit sollte man schon bleiben, sonst kann es riesen Ärger mit dem Amt geben, welches auch für die Zunkunft schlimme Folgen haben kann.
Ich würde der Dame, aus verschiedenen Gründen, raten sich nur „krankschreiben“ zu lassen, wenn Sie wirklich krank ist.
Na klar werden die mitgerechnet, eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes sagt nicht „3 Tage
arbeitsunfähig“, sondern „vorraussichtlich arbeitsunfähig bis
xx.01.2008“
Darum geht es nicht!
Es geht darum, ob man eine AU ÜBERHAUPT bringen muss, wenn man für den ersten kranken Tag noch keine braucht. Es ist hier ja irgendwie vereinbart (wie genau, muss man dann noch in Erfahrung bringen), dass erst ab dem 2. Tag eine AU zu bringen ist. Wenn man jetzt am Di und Fr jeweils einen Tag krank ist, und dazwischen zwei arbeitsfreie Tage sind, dann hat man zwei mal einen Tag mit Pause - aber keine 2 Tage in Folge (so das Argument des Fragenden).