hallo an alle hier,
muss sich ein berufstätiger elternteil urlaub nehemen wenn ermit dem kind zu arzt muss oder gibt es dann soetwas wie eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den vater oder die mutter an diesem tag ?
vorraussetzung ist natürlich , dass es sich um eine notfall situation handelt z.b unfall
hallo an alle hier,
muss sich ein berufstätiger elternteil urlaub nehemen wenn
ermit dem kind zu arzt muss oder gibt es dann soetwas wie eine
arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den vater oder die
mutter an diesem tag ?
vorraussetzung ist natürlich , dass es sich um eine notfall
situation handelt z.b unfall
Hallo,
gesetzlich Versicherte erhalten für bis zu 10 Tage pro Kind Freistellung vom AG bei Krankheit des Kindes. Für diese 10 Tage erhält man dann von der Krankenkasse Kinderkrankengeld.
Ansonsten gibt es evtl. firmeninterne (oder tarifvertragliche?) Regelungen dazu. Oder man muss eben Urlaub oder unbezahlte Freistellung oder Überstunden nehmen…
hallo an alle hier,
muss sich ein berufstätiger elternteil urlaub nehemen wenn
ermit dem kind zu arzt muss oder gibt es dann soetwas wie eine
arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den vater oder die
mutter an diesem tag ?
vorraussetzung ist natürlich , dass es sich um eine notfall
situation handelt z.b unfall
Hallo,
gesetzlich Versicherte erhalten für bis zu 10 Tage pro Kind
Freistellung vom AG bei Krankheit des Kindes. Für diese 10
Tage erhält man dann von der Krankenkasse Kinderkrankengeld.
Ansonsten gibt es evtl. firmeninterne (oder
tarifvertragliche?) Regelungen dazu. Oder man muss eben Urlaub
oder unbezahlte Freistellung oder Überstunden nehmen…
Beatrix
Hallo Beatrix,
und wie genau funktioniert das ganze? Ich meine wie wäre da der genaue ablauf ? bekommt man eine bescheinigung vom arzt? muß man sich mit der krankenkasse in verbindung setzen? ist jeder arbeitgeber darüber informiert ? gilt das nur für die eigenen kinder oder auch für die kinder des lebenspatners? wo kann man sich darüber genau informieren ??
gesetzlich Versicherte erhalten für bis zu 10 Tage pro Kind
Freistellung vom AG bei Krankheit des Kindes. Für diese 10
Tage erhält man dann von der Krankenkasse Kinderkrankengeld.
Ansonsten gibt es evtl. firmeninterne (oder
tarifvertragliche?) Regelungen dazu. Oder man muss eben Urlaub
oder unbezahlte Freistellung oder Überstunden nehmen…
Hallo Beatrix,
und wie genau funktioniert das ganze? Ich meine wie wäre da
der genaue ablauf ? bekommt man eine bescheinigung vom arzt?
muß man sich mit der krankenkasse in verbindung setzen? ist
jeder arbeitgeber darüber informiert ?
Also man erhält beim (Kinder-)Arztbesuch einen Schein für die Krankenkasse - dort steht drauf, dass das Kind von … bis … krank ist und betreut werden muss. Auf der Rückseite muss man seine Daten für die Krankenkasse ausfüllen. Dieser Schein muss zur Krankenkasse.
Ich selbst mache es imemr so, dass ich den Schein kopiere und die Kopie zur Info an den Arbeitgeber abgebe. Mein Mann kann den Schein direkt bei seinem AG abgeben, welcher dann den Schein weiterleitet an die KK.
Es gilt auf jeden Fall für eigene Kinder, für jedes Kind 10 Tage pro Jahr, bei mehreren Kindern bis 25 Tage insgesamt. Lebenspartner weiß ich nicht. Genaue Auskunft erteilt sicherlich deine KK.