Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wenn man kurzzeitig erkrankt, sagen wir, wegen eines grippalen Infekts und dann für wenige Tage krank geschrieben wird, erhält man ja normalerweise einen dünnen Durchschlag für den Arbeitgeber und eine dickere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse. Muss diese wirklich jedesmal eingeschickt werden? Vermerk an der Seite „Bei verspäteter Vorlage droht Krankengeldverlust“. Aber wird Krankengeld nicht sowieso erst nach 6 Wochen Krankheit gezahlt?

Muss diese wirklich jedesmal eingeschickt werden?

Ja.

Aber wird Krankengeld nicht sowieso erst nach 6 Wochen Krankheit gezahlt?

Ja, aber die Krankenkasse muß wissen, wielange man weswegen krank war. Außerdem gibt es unter bestimmten Umständen Leistungen der Krankenkasse für den AG, allein deswegen muß die KK über jeden Tag Bescheid wissen.

Nicht nur Krankengeld

Muss diese wirklich jedesmal
eingeschickt werden?

Ja
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html
Zitat:
Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

Wenn der AN sie in Händen hält (was eher die Regel als die Ausnahme ist), muss ER sie halt abgeben

Vermerk an der Seite „Bei verspäteter
Vorlage droht Krankengeldverlust“. Aber wird Krankengeld nicht
sowieso erst nach 6 Wochen Krankheit gezahlt?

Angenommen, der AG fragt bei der Kasse an, ob es sich um eine Krankheit handelt, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Vorerkrankung steht, also evtl. (42 Tage schon ausgeschöpft) gar keine Pflicht zur Fortzahlung der Bezüge bestünde - die Kasse dies aber nicht beantwoerten kann, da der AN seiner Nachweisplicht nicht nachgekommen ist…

…dann KÖNNTE ich mir vorstellen, dass es Arbeitgeber gibt, die die Gehaltszahlung so lange zurückhalten (Leisungsverweigerung), bis der AN dieser Pflicht nachgekommen ist

http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__7.html

Ob und wie weit dies rechtlich haltbar ist, weiß ich nicht genau, aber dazu könnte man ja mal einen Thread im Arbeitsrechtsbrett anstoßen…

VG
Guido

Muss diese wirklich jedesmal
eingeschickt werden?

Ja
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html
Zitat:
Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse,
muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden
Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich
eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben
über den Befund und die voraussichtliche Dauer der
Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

Wenn der AN sie in Händen hält (was eher die Regel als die
Ausnahme ist), muss ER sie halt abgeben

Ich bekomme diese zwei Formulare, mein Mann (bei einer anderen GK versichert), aber nur das für den AG. Habe ehrlich gesagt diesen AU-Teil auch erst einmal eingeschickt, weil mir das gar nicht so bewusst war, da ich früher bei ner anderen GK auch nur den Teil für den AG bekommen habe. Was kann denn nun schlimmstenfalls passieren?

nicht so bewusst war, da ich früher bei ner anderen GK auch
nur den Teil für den AG bekommen habe. Was kann denn nun
schlimmstenfalls passieren?

Nichts. Reiche sie einfach nach und in Zukunft weißt Du wie Du mit den Formularen verfahren mußt.