Hallo zusammen,
meine Frau ist zum wiederholten mal im Krankenhaus
( Schwangerschaft) Jetzt hätte ich eigentlich zwei Wochen Urlaub, allerdings muss ich auf meinen Sohn aufpassen, den Haushalt erledigen und natürlich meine Frau im Krankenhaus besuchen. Leider bleibt mir da keine Zeit mehr zu Erholung.
Kann ich mich rückwirkend vom Arzt krank schreiben lassen ?
( ist bereits eine Woche im Krankenhaus)
Muss ich eine Bescheinigung vom Krankenhaus beim Hausarzt vorlegen ?
Vielen Dank für Eure hilfe
Matthias
Hallo, leider wirst Du kaum einen Arzt finden der Dich ohne Krankheit krankschreibt (Ausnahmen bestätigen die Regel) und schon gar nicht mit diesen Gründen. Du hättest aber die Möglichkeit 21 Tage im Jahr wegen Krankheit deines Sohnes (Mutter des Kindes im Krankenhaus) mit vollem Gehalt zu Hause zu bleiben (Attest des Kinderarztes)Ansonsten kann ich nur sagen sei doch froh, dass Du gerade jetzt Urlaub nehmen konntest in dieser Zeit und deiner Frau so die Sorge um euer anderes Kind nehmen konntest.
Sorry meine Meinung gruß Gaby
Hallo, Matthias!
Wenn die Mutter krank ist und der Vater zur Betreuung des Kindes der Arbeit fern bleiben will, (oder umgekehrt), kann Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bestehen.
Bedingung ist, dass der das Kind sonst betreuende Elternteil im Krankenhaus oder auf Kur ist. Manche Krankenkassen bieten diese Leistung auch in anderen Krankheitsfällen an.
Wenn der Vater die Betreuung übernimmt, kann die KK den Verdienstausfall ganz oder teilweise ersetzen. In diesem Fall soll man vorher nachfragen, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. In der Regel muss Haushaltshilfe verordnet werden, vom behandelnden Arzt, vom KH…
Weiteres unter: http://www.chefkoch.de/forum/2,45,533174/Mutter-kran… Kind-Wi…
Alles Gute- Schaddie
Hallo Mattes,
du kannst Dich gar nicht krank schreiben lassen, weil Du ja nicht krank bist.
Es gibt aber die Möglichkeit dass Du dich über eine Leistung, die Haushaltshilfe heißt, beurlauben läßt. Aber anders, als wenn Du ein krankes Kind zu betreuen hättest, hast Du hierfür keine rechtlichen Anspruch auf Freistellung durch deinen Arbeitgeber. Du mußt ihn also fragen, ob er dich unbedzahlt freistellt.
Dann mußt Du zur Krankenkasse gehen und einen Haushaltshilfeantrag stellen. Dort bekommst du dann auch ein Formular auf dem dein Arbeitgeber deinen Verdienstausfall bescheinigt. Wieviel Du davon erstattet bekommst, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich, da Haushaltshilfe eine der wenigen Leistungen ist, die die Kasse auch in Ihrer Satzung selbst festlegen kann. Du mußt also dort nachfragen.
Meine Kasse (Vereinigte IKK) zahlt 100%-Netto abzüglich des gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteils von 10%.
Gruß, Christian
Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.