Hallo,
ich kenne dieses Problem, da ich bei einer privaten KV
arbeite.
Wer böses denkt, vermutet jetzt eine Kausalität zwischen PKV und problem - was aber nicht gegeben ist!
Das Krhs. stellt nicht immer diese gelben AU-bescheinigungen
aus.
Oder nie!
Geh´ bitte zur Patietenverwaltung und lass Dir eine
Aufnahmebestätigung mit der voraussichtlichen Verweildauer
ausstellen.
Falls die das nicht machen kann man sich auch eine Kopie der
Aufnahmeanzeige geben lassen. Dort steht immmer die
voraussichtliche Verweildauer drauf. Allerdings auch die
Diagnose!
Was ist an der Diagnose falsch??? Von wegen „allerdings“! Die benötigt die PKV doch zur Abrechnung von Krankentagegeld.
Um jetzt einmal Klartext zu reden - wo ist das problem!
Wer im Krankenhaus stationär aufgenommen wurde, der ist definitiv AU! Es sei ich bestreite die medizinische Notwendigkeit der stationären Aufnahme, womit ich dann aber ein Problem mit den Ärzten im Krankenhaus habe, die die medizinische Notwendigkeit für den stationären Aufenthalt bestätigt haben!!!
Vielleicht lösen wir das problem mit dem klaren Menschenverstand, statt mit Diskussionen, E-Mails an die TK oder dem tiefgehenden gedanklichen Austausch über den Sinn und Unsinn gelber Zettel!!!
Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer - und nur der (außer Vorstände und Fremdgeschäftsführer) - muss einen gelben Zettel haben. Dieser wird dann durch die Bestätigung des krankenhauses, dass sich Patient "Irgendwer"b von bis in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befunden hat! Wenn ich zum Arzt gehe, dann lasse ich mir nach 4 Wochen auf einem Briefkopf die AU bestätigen! Das geht auch, wenn man den Briefkopf des Arztes durch den Briefkopf des Krankenhauses ersetzt.
Die Krankenkasse ist durch die Zuzahlung sowieso über den Krhs. Aufenthalt informiert - andernfalls werden diese (gelegentlich) bürokratischen Kommisköpfe diese Bescheingung des Krankenhauses mit großer Sicherheit als Nachweis akzeptieren.
Und natürlich lasse ich die Diagnose vermerken, weil meie Krankenkasse und auch mein Arbeitgeber das doch wohl wissen dürfen (meine Mitarbeiter erzählen es mir sogar freiwillig!).
So what - Was ist das Problem???
Das erinnert mich an Reinhard Mey und sein bekanntes Lied über das Antragsformular - Ein dreimal hoch, der diese Bürokratie erschuf!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]