Hallo zusammen!
Wir haben hier gerade über einen fiktiven Fall diskutiert, sind aber auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen.
Arbeitnehmer A ist von seinem Arzt für diese Woche (bis zum 02.01.2009) arbeitsunfähig. A ist jedoch nicht im Dienstplan eingeplant, da er diese Woche durch die Feiertage frei und zudem noch Urlaub hat. A gibt somit seine Bescheinigung nicht beim Arbeitgeber ab.
Was wären die Konsequenzen, die daraus entstehen können? Einig sind wir uns bezüglich der Urlaubstage, die A ja nicht wiederbekommen würde.
Was gibt es sonst noch?
Liebe Grüße,
Steffen
also ich denke der AN sollte unbedingt die Bescheinigung abgeben, und zwar unverzüglich, denn:
- Urlaub heißt Erholungsurlaub und kann folgedessen nicht während der Krankheit erfolgen (Urlaubstage werden gutgeschrieben)
- Dies auch Auswirkungen hat auf die Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeldzahlung von der Kasse falls er weiterhin krank geschrieben werden würde.
Ob der AG mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen könnte? Ich denke auch, da der AN spätestens am dritten Tag seiner Erkrankung den AN informieren muß.
Mit Gruß
buddhiston
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Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. 
Liebe Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr,
Steffen
Hallo,
- Dies auch Auswirkungen hat auf die Entgeltfortzahlung bzw.
Krankengeldzahlung von der Kasse falls er weiterhin krank
geschrieben werden würde.
Wie kommst Du darauf ? Wo steht das ?
Ob der AG mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen könnte?
Ich denke auch, da der AN spätestens am dritten Tag seiner
Erkrankung den AN informieren muß.
Wieso ? Wenn der AN auf Urlaubstage verzichten will, geht das den AG gar nix an. wenn der AN die Tage nicht geltend machen will, ist das seine Sache und er hat den AG nicht zu informieren.
Mit Gruß
buddhiston
Sorry, aber Dein Posting ist nicht gerade von Sachkenntnis getrübt
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
Einig sind wir uns bezüglich der Urlaubstage, die A ja nicht
wiederbekommen würde.
Na dann werft alle mal einen Blick hier drauf http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__9.html
Ansonsten kann der AN natürlich auch den ‚‚gelben Schein‘‘ für sich behalten, wenn er ihn nicht abgeben mag. Der AG wird sich freuen, wenn er dem AN nur den Urlaub bezahlen muss und nicht Entgeltfortzahlung für Krankheit und [später] dann den Urlaub, den der AN noch bis 31.03. des Folgejahres beantragen und nehmen könnte (http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html Abs. 3 Satz 2 + 3)
MfG
Hallo,
- Dies auch Auswirkungen hat auf die Entgeltfortzahlung bzw.
Krankengeldzahlung von der Kasse falls er weiterhin krank
geschrieben werden würde.
Wie kommst Du darauf ? Wo steht das ?
Nun, theoretisch ist das gar nicht so verkehrt !!
Der Arbeitgeber kann Vorerkrankungen wegen der gleichen Diagnose innerhalb der letzten sechs Monate auf die Lohnfortzahlung anrechnen
und er könnte für den betreffenden Zeitraum über das AAG. von der Kasse auch Geld wiederbekommen.
Wenn der Arzt den Zusammenhang von Vorerkrankungen bescheinigen soll,
würde hier seitens des Arztes ein Zeitraum auftauchen, wo von weder Kasse noch Arbeitgeber etwas wussten.
Man müsste jetzt mal nachrechen wer der benachteiligte in dieser Sache wäre - erspare ich mir aber.
Gruß
Czauderna
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