Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht akzeptiert

Hallo zusammen!

AN = Arbeitnehmer
AG = Arbeitgeber

Folgendes Problem:

Der AN ist erkrankt, geht zum arzt und wird zweieinhalb Wochen krank geschrieben.
AN gibt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim AG ab.
Dieser akzeptiert diese nicht und setzt sich mit der Krankenversicherung in Verbindung. Die Krankenversicherung bittet dem AN zu einem Termin zum Medizischen Dienst. Der Termin ist der letzte Tag der Krankschreibung. Der medizinischer Dienst stellt fest, dass der AN ab nächsten Tag wieder arbeitsfähig ist (was auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aussagt).
Zudem hat der AN einen Brief von der Krankenkasse erhalten, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gültig ist und dass das der medizinische Dienst bestätigt hat.

Der AG hat jedoch nicht den vollen Lohn gezahlt.

Wie kann der AN vorgehen?

Eine kommunikative Einigung konnte nicht erzielt werden.

Der AN wurde vom AG am Telefon angeschrien, und dem AN wurde gedroht.
Kann man da eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten einreichen?

Da inzwischen das Arbeitsverhältnis beendet ist, hat der AG dem AN gebeten, den Aufhebevertrag, Lohnnachweise sowie Arbeitszeugnis zu schicken. (AN ist in ein anderes Bundesland gezogen) Darauf hat der AG nicht reagiert.

Danke für die Antwort.

Liebe Grüße

Hallo,

AN = Arbeitnehmer
AG = Arbeitgeber

Der AN ist erkrankt, geht zum arzt und wird zweieinhalb Wochen
krank geschrieben.
AN gibt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim AG ab.
Dieser akzeptiert diese nicht und setzt sich mit der
Krankenversicherung in Verbindung. Die Krankenversicherung
bittet dem AN zu einem Termin zum Medizischen Dienst. Der
Termin ist der letzte Tag der Krankschreibung. Der
medizinischer Dienst stellt fest, dass der AN ab nächsten Tag
wieder arbeitsfähig ist (was auch die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aussagt).
Zudem hat der AN einen Brief von der Krankenkasse erhalten,
dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gültig ist und dass
das der medizinische Dienst bestätigt hat.

Der AG hat jedoch nicht den vollen Lohn gezahlt.
Wie kann der AN vorgehen?
Eine kommunikative Einigung konnte nicht erzielt werden.
Der AN wurde vom AG am Telefon angeschrien, und dem AN wurde
gedroht.
Kann man da eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten
einreichen?
Da inzwischen das Arbeitsverhältnis beendet ist, hat der AG
dem AN gebeten, den Aufhebevertrag, Lohnnachweise sowie
Arbeitszeugnis zu schicken. (AN ist in ein anderes Bundesland
gezogen) Darauf hat der AG nicht reagiert.

Wieso ist das AV beendet, wenn schriftlich kein Aufhebevertrag oder Kündigung vorhanden ist?
Falls im 1.Schreiben dem AG keine Frist gesetzt wurde, nochmals anschreiben mit Fristsetzung - am besten mit Einwurfeinschreiben absenden und Inhalt von einem Zeugen bestätigen lassen.

Wenn keine Reaktion und Frist vorbei, Beratungsstelle des Arbeitsgerichtes aufsuchen (Lohnforderung, Arbeitspapiere) und Klage beim Arbeitsgericht veranlassen.

Viel Gruß von Tara

Wieso ist das AV beendet, wenn schriftlich kein Aufhebevertrag
oder Kündigung vorhanden ist?

Aufhebungsvertrag wurde von beiden unterschrieben, vor der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Aufhebungsvertrag hat AG noch.

Falls im 1.Schreiben dem AG keine Frist gesetzt wurde,
nochmals anschreiben mit Fristsetzung - am besten mit
Einwurfeinschreiben absenden und Inhalt von einem Zeugen
bestätigen lassen.

Ok, wird AN noch diese Woche machen.

Wenn keine Reaktion und Frist vorbei, Beratungsstelle des
Arbeitsgerichtes aufsuchen (Lohnforderung, Arbeitspapiere) und
Klage beim Arbeitsgericht veranlassen.

Kann teuer für AN werden, oder?

Viel Gruß von Tara

Danke für deine Antwort :smile:

Hi,

Wieso ist das AV beendet, wenn schriftlich kein Aufhebevertrag
oder Kündigung vorhanden ist?

Aufhebungsvertrag wurde von beiden unterschrieben, vor der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Aufhebungsvertrag hat AG
noch.

achso, na dann okay.

Wenn keine Reaktion und Frist vorbei, Beratungsstelle des
Arbeitsgerichtes aufsuchen (Lohnforderung, Arbeitspapiere) und
Klage beim Arbeitsgericht veranlassen.

Kann teuer für AN werden, oder?

nicht unbedingt, in 1.Instanz ist kein Anwaltzwang vorgeschrieben.
siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgericht
bei Rechtsweg 5.Abschnitt
Wenn dann AN vielleicht auch Gewerksmitglied ist, dann wird´s noch leichter, denn da kann man Rechtberatung holen und sich auch bei Gericht vertreten lassen…:smile:

Viel Gruß von Tara

Der AN hat ja auch die Vermutung, dass das Arbeitszeugnis für AN schlecht ausfällt, aufgrund der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Kann da der AN noch was tun?

Aufhebungsvertrag wurde von beiden unterschrieben, vor der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Aufhebungsvertrag hat AG
noch.

Aufhebungsvertrag unterschrieben und dann krank melden hat auch einen
gewissen bitteren Beigeschmack.

Ich denke da war noch viel mehr los, was du uns aber so gar nicht
erzählt hast.

Der Plem

Hallo

Ja, er kann erst mal das Zeugnis abwarten.

Fällt es zu Unrecht negativ bzw nicht wohlwollend aus, kann er eine Berichtigung ggf über das Arbeitsgericht einklagen.

Gruß,
LeoLo

Aufhebungsvertrag wurde von beiden unterschrieben, vor der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Aufhebungsvertrag hat AG noch.

Aufhebungsvertrag unterschrieben und dann krank melden hat auch einen gewissen bitteren Beigeschmack. Ich denke da war noch viel mehr los, was du uns aber so gar nicht erzählt hast.

Ist doch auch nur eine fiktive Geschichte. Und wenn sogar der MDK nach zwei Wochen noch bestätigt, dass er arbeitsunfähig war, dann kann man das selbst in einer fiktiven Geschichte einfach mal glauben.
Wenn da noch ein bitterer Beigeschmack ist, dann würde ich den eher beim AG sehen. Soll ja AG geben, wo die AN von der Arbeit bzw. den Zuständen dort krank werden. Im öffentlichen Dienst ist beispielsweise Grübelzwang sehr beliebt oder auch Angststörungen, z.B. die ständige Angst nicht rechtzeitig zum Büroschluß wach zu sein sondern weiterzuschlafen.

Grüße

HI

Im öffentlichen Dienst
ist beispielsweise Grübelzwang sehr beliebt oder auch
Angststörungen, z.B. die ständige Angst nicht rechtzeitig zum
Büroschluß wach zu sein sondern weiterzuschlafen.

Grüße

solche Antworten braucht kein Mensch und sie sind einfach unnötig…man sollte erstmal genau wissen, was in manchen Dienststellen des öffentl. Dienstes eigentlich so los ist, dann wird die Einstellung garantiert revidiert… :smile:

Viel Gruß von Tara

Hallo,

solche Antworten braucht kein Mensch und sie sind einfach unnötig…man sollte erstmal genau wissen, was in manchen Dienststellen des öffentl. Dienstes eigentlich so los ist, dann wird die Einstellung garantiert revidiert… :smile:

Weiß ich aus eigener Erfahrung und habe meine Konsequenzen gezogen ;o) Ich wage mal die These, dass nirgendwo soviel gemobbt wird, wie im öD. Und das ohne jede Angst um seinen Arbeitsplatz.
Also dort, wo man Angst hat, nicht rechtzeitig aufzuwachen, ist meist nicht so viel los, und falls es dem einen oder anderen doch so vorkommen sollte, dann nur, weil man den halben Tag mit den Kollegen verquatscht. Die Aussicht das noch bis zur Rente noch durchziehen zu müssen, macht wirklich Leute krank. In der Regel sind das diejenigen, die zu spät oder eben auch gar nicht merken, dass ein sicherer Arbeitsplatz noch lange keine Garantie für Arbeitszufriedenheit ist. Insofern würde ich meine Definition öD auf diese Leute einschränken: reine Bürotätigkeit und Beschäftigungsgarantie.

Grüße

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