Hallo,
die Frage wäre, ob es ausreicht, wenn man die Arbeitsunfhähigkeitsbescheinigung, welche für die Krankenkasse bestimmt ist,einscannt u. per mail sendet.
Oder muss bei der Krankenkasse unbedingt immer das orig. vorgelegt werden?
Danke für die Antworten.
Gruss Thomas