„Ist es denn ein Arbeitsunfall, wenn ich auf der Arbeit umfall?“
Sehr hübscher Reim, oder?
Aber mal ehrlich.
Wenn nun jemand auf der Arbeit „zusammenklappt“. Vor erschöpfung oder sonstwas, er sich dabei aber sonst nichts weiter tut. Wird also mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht, dort wird er erstmal eine Woche untersucht und dann wieder freigelassen.
Nun ist es ja wichtig, wer das Krankenhaustagegeld von - hierbei - 70 Euro bezahlen muß? Bei einem Arbeitsunfall müsste es der Kranke nicht bezahlen, bei allem anderen schon.
Weiß jemand was genaues? Also Ärzte und Verwaltungsorgane habe ich schon mal gefragt, die wussten da auch keine Antwort drauf …
Muß man sich bei einem „Arbeitsunfall“ sozusagen „an der Arbeit verletzen“? Also Bein brechen, Finger ab, Beule am Kopp, oder reicht es auch wenn man auf der Arbeit von der Arbeit krank wird? Sozusagen…
Wäre mal ganz interessant
Danke
Gruß
Andreas