Arbeitsunfall?

„Ist es denn ein Arbeitsunfall, wenn ich auf der Arbeit umfall?“

Sehr hübscher Reim, oder?

Aber mal ehrlich.

Wenn nun jemand auf der Arbeit „zusammenklappt“. Vor erschöpfung oder sonstwas, er sich dabei aber sonst nichts weiter tut. Wird also mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht, dort wird er erstmal eine Woche untersucht und dann wieder freigelassen.

Nun ist es ja wichtig, wer das Krankenhaustagegeld von - hierbei - 70 Euro bezahlen muß? Bei einem Arbeitsunfall müsste es der Kranke nicht bezahlen, bei allem anderen schon.

Weiß jemand was genaues? Also Ärzte und Verwaltungsorgane habe ich schon mal gefragt, die wussten da auch keine Antwort drauf …

Muß man sich bei einem „Arbeitsunfall“ sozusagen „an der Arbeit verletzen“? Also Bein brechen, Finger ab, Beule am Kopp, oder reicht es auch wenn man auf der Arbeit von der Arbeit krank wird? Sozusagen…

Wäre mal ganz interessant

Danke

Gruß
Andreas

Hallo,

ein Arbeitsunfall verlangt eine Einwirkung von außen. Schwächeanfälle etc. kommen daher nur als Unfall in Frage, wenn etwa ein Schwächeanfall durch körperlich oder psychisch überanstrengende Arbeit ausgelöst wird.

VG
EK

Aber wie könnte man das quasi feststellen?
Ich meine der Arbeitnehmer kann sage, die Arbeit geht mir so „an die Nieren“, das ich völlig fertig war, der Arbeitgeber sagt: Andere Mitarbeiter müssen das selbe leisten und fallen auch nicht um, oder?

Hallo,

  1. Ein AU ist ein Unfall welcher sich während einer versicherten Tätigkeit ereignet.

  2. Ein Unfall ist ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches zeitlich begrenzt ist und zu einer Erkrankung oder zum Tod führt.

Also ist Deine Darstellung kein Unfall im Sinne des SGB VII.

Grüße RS99

teilweise falsch

Hallo,

ein Arbeitsunfall verlangt eine Einwirkung von außen.

richtig

Schwächeanfälle etc. kommen daher nur als Unfall in Frage,
wenn etwa ein Schwächeanfall durch körperlich oder psychisch
überanstrengende Arbeit ausgelöst wird.

falsch, dann bleibt es eine krankheit

rnj

Hallo,

Erschöpfung wegen einer Überarbeitung ist ein Arbeitsunfall oder sogar ne Berufskrankheit!
Kommt aber immer auf den Einzelfall an (die Vorgeschichte zählt dabei!)

VG René

Hallo,

du liegst leider völlig falsch.

http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0C…

Man kann beim Recht der gesetzlichen Unfallversicherung ja schlecht sagen, das Bundessozialgericht liege falsch.

VG
EK

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danke, man lernt nie aus! owt + *
.

„Ist es denn ein Arbeitsunfall, wenn ich auf der Arbeit
umfall?“

Es ist nicht mal ein Arbeitsunfall, wenn man sich beim Arbeiten einen Hexenschuss holt, wie ich schon selbst gesagt bekam. Begründung: Das hätte jederzeit auch in der Freizeit passieren können, es war sozusagen reiner Zufall, dass die Erkrankung während der Arbeit (und nicht beim Heimwerken) eintrat.

Ob „Erschöpfung bei der Arbeit“ ein AU ist, ist von daher schwer zu sagen und je nach Einzelfall zu entscheiden, er dürfte es zumindest dann sein, wenn der AG gegen seine arbeitsschutzrechtlichen Pflichten verstoßen hat, etwa Schwangere mit körperlich schweren Arbeiten betraut (MuSchG), Pausen- und Ruhezeitregelungen nicht eingehalten (ArbZG), den Arbeitsplatz nicht klimatisiert (ArbStättV) bzw. ungeeignet warme Berufskleidung verordnet (ArbSchG) oder den Beschäftigten keine arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen angeboten hat. In dem Fall ist der AU auf ein Versäumnis des AG zumindest mit zurückzuführen. Dann kann aber die BG für die Behandlungskosten Regress beim AG nehmen.

Gruß
smalbop

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvii/8.html

Hoi.

Wie schon geschrieben gehört zum Arbeitsunfall die Verletzung - ein blauer Fleck/Prellung reicht also schon aus. Auch ein Kreislaufkollaps gehört dazu -> „zusammenklappt“.

ABER:
Die BG muß nun prüfen, ob die Einflüsse durch die Arbeit diesen Zustand wesentlich herbeigeführt haben.
Da gibt es dann die Begriffe „innere Ursache“ und „Gelegeneitsursache“".

Beispiel: im Büro 28C°, schwül, insgesamt auch noch ein stressiger Tag. Jemand klappt zusammen.
-innere Ursache:
Die Ärtze stellen fest, dass der Patient übergewichtig ist und zu hohen Blutdruck hatte. Ein „normal gesunder“ Mensch wäre bei diesen äußeren Umständen, wie eben die anderen Kollegen im Büro auch, nicht zusammengeklappt. Daher kein AU, weil die Ursache des Körperschadens schon im Verletzten lag (durch die Vorschäden).

-Gelegenheitsursache:
Wie ein Vorredner schon mit dem Beispiel „Hexenschuss“ sagte, kann das immer und überall passieren: bei der Gartenarbeit, beim Sport, auf der Arbeit oder beim Getränkeeinkauf.
Wenn dann nicht besondere Einflüsse durch die Arbeit hinzukommen, ist es eben kein AU.
Beispiel: Baustelle, abladen von Baumaterial wie Zementsäcken, Temperatur 5C°, gegen Arbeitsende. Der Kollege auf dem LKW wird unkonzentriert und ihm rutscht ein Sack weg und der „Fänger“ versucht den Sack trotzdem noch zu erwischen. Er fängt ihn, dabei verdreht er sich extrem und erleidet einen Hexenschuss. Die speziellen äußeren Arbeitsumstände (Muskulatur durch Kälte verhärtet, hohes Gewicht und große Anzahl der Säcke, unnatürliche Bewegung wegen des Abfangens) sind für die Schädigung wesentlich.

Hier sind aber immer die Umstände des Einzelfalles genau zu ergründen und zu bewerten.

Ciao
Garrett