_Hallo,
ich hatte am Freitag einen Arbeitsunfall. Ich wurde gleich in eine chirurgische Praxis gebracht ( D-Arzt ) wo dieser als Arbeitsunfall aufgenommen wurde. Wieviel Papierkrieg hab ich nun von der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft zu erwarten??
Gruss Sandra_
Hallo
ich hatte am Freitag einen Arbeitsunfall. Ich wurde gleich in
eine chirurgische Praxis gebracht ( D-Arzt ) wo dieser als
Arbeitsunfall aufgenommen wurde. Wieviel Papierkrieg
hab ich nun von der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft
zu erwarten??
Erst mal muß der AG der Berufsgenossenschaft den Vorfall anzeigen. Ein Abdruck dieser Anzeige ist dann dem Gewerbeaufsichtsamt zu übersenden.
Für dich ist in allen Fragen zu Arbeitsunfällen erst mal deine Krankenkasse zuständig. Diese verweist dich gegebenenfalls an die zuständige Berufsgenossenschaft oder nimmt von sich aus Kontakt dorthin auf und klärt Zuständigkeits- und Verrechnungsfragen intern.
Was die Menge der Formulare angeht, solltest du einfach abwarten.
Gruß,
LeoLo
Erst mal muß der AG der Berufsgenossenschaft den Vorfall
anzeigen. Ein Abdruck dieser Anzeige ist dann dem
Gewerbeaufsichtsamt zu übersenden.
Gruß,
LeoLo
Was ist wenn mein AG dies nicht tut und wie finde ich das heraus?
Gruss Sandra
Hi,
obige Aussage ist nicht ganz richtig. Die Krankenkasse hat bei einem Arbeitsunfall absolut überhaupt nichts zu tun, ausschließlich die zuständige BG.
Da das Krankenhaus eine Rechnung an die Berufsgenossenschaft schickt, krigt diese es unabhängig vom AG sowieso raus und fordert dann die Anzeige nach. dem Versicherten dh. Dir kann daraus erst mal kein versicherungsmäßiger Nachteil erwachsen, da die Anzeigepflicht beim Arbeitgeber liegt. Die ersten 6 Wochen muss dir der AG 100% weiter zahlen, dann bekommst Du von der BG 80% bis zur 78. Woche nach dem Unfall.
Bei schwereren Unfällen bekommt der Geschädigte öfters einen
Fragebogen zugeschickt, wo er Angaben zum Unfall machen muss.
Gruss Andreas