Arbeitsunfall

Hallo,

vor 5 Monaten hatte ich durch fremd verschulden einen Arbeitsunfall ohne körperliche Schäden davon getragen zu haben. Seitdem bin ich allerdings in psychologischer Behandlung und krank geschrieben. Kürzlich sage mir ein Kollege, dass man nach nach 6 Monaten krank kein Geld mehr bekommen würde bzw. pensioniert werden kann. Ist dies so richtig? Wie ist die Rechtslage bei einem unverschuldeten Arbeitsunfall, geht das wirklich so einfach mit dem pensionieren?

Nein!
Hi!

Kürzlich sage mir ein
Kollege, dass man nach nach 6 Monaten krank kein Geld mehr
bekommen würde

Eingestellt wird die Zahlung erst nach 78 Wochen!

Ich habe mal nach etwas einfach verständlichem gesucht und wurde sogar fündig :wink:
http://www.cecu.de/versicherungslexikon_a.php
Schau da mal unter dem Stichwort „Aussteuerung“!

bzw. pensioniert werden kann.

Nach dem Bezugsanspruch geht man davon aus, dass eine Berufsunfähigkeit eingetreten sein könnte. Da wäre dann zu prüfen, ob nicht Anspruch auf eine BU-Rente besteht.

Ist dies so
richtig? Wie ist die Rechtslage bei einem unverschuldeten
Arbeitsunfall, geht das wirklich so einfach mit dem
pensionieren?

Nein!
Allerdings will ich Dir nicht vorenthalten, dass bei schlechter Zukunftsprognose (ich gehe jetzt nicht komplett auf das ganze Prozedere mit Drei-Punkte-Plan ein) bezüglich des Krankheitsverlaufs durchaus eine Kündigung möglich wäre…

LG
Guido

LG
Guido

Hallo,

darf ich mir eine kleine Ergänzung erlauben:

bzw. pensioniert werden kann.

Nach dem Bezugsanspruch geht man davon aus, dass eine
Berufsunfähigkeit eingetreten sein könnte. Da wäre dann zu
prüfen, ob nicht Anspruch auf eine BU-Rente besteht.

Anspruch auf eine gesetzliche BU-Rente besteht auf keinen Fall für nach dem 1. Januar 1961 geborene.

Gruß, Karin

Sorry - gepennt
Hi!

Anspruch auf eine gesetzliche BU-Rente besteht auf keinen Fall
für nach dem 1. Januar 1961 geborene.

Stimmt! Ich kann mich irgendwie nicht an das gewöhnen, was da 2001 verabschiedet wurde.

Eine EU Rente (oder Teilerwerbsminderungsrente) war das, was da eigentlich stehen sollte!

LG
Guido

Ergänzung
Wenn das der gleiche Fall ist, wie auf http://www.recht.de dann sollest du darauf hinweisen, dass es um einen Beamten geht.
Da gelten andere Vorschriften.