Arbeitsunfall?

Hallo,

angenommen die Mitarbeiter einer Firma stellen ihre Regenschirme in die Gänge vor den Büros und ein Mitarbeiter fällt über den Schirm und bricht sich meinetwegen den Arm. Wen trifft hier die Schuld bzw. wer haftet?

LG
Mikhael

Hallo,

angenommen die Mitarbeiter einer Firma stellen ihre
Regenschirme in die Gänge vor den Büros und ein Mitarbeiter
fällt über den Schirm und bricht sich meinetwegen den Arm. Wen
trifft hier die Schuld bzw. wer haftet?

ich würde mal sagen der Arbeitgeber haftet (bzw die BG). Er hat dafür zu sorgen, dass die Betriebsstätte den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Dazu gehört, dass in den Gängen (und Fluchtwegen) keine Gegenstände herumliegen. Außerdem hat er die Mittel, diese Vorschriften durchzusetzen (Anweisungen, Beschilderungen bis hin zu Abmahnungen).
Die „Schuld“ wiederum liegt wohl eher bei den Mitarbeitern, die die Schirme in den Gängen liegen lassen. Es hängt aber auch davon ab, ob der AG ein Verbot erlassen hat oder nicht.

Gruß, Niels

angenommen die Mitarbeiter einer Firma stellen ihre
Regenschirme in die Gänge vor den Büros und ein Mitarbeiter
fällt über den Schirm und bricht sich meinetwegen den Arm. Wen
trifft hier die Schuld bzw. wer haftet?

Hallo,

du schreibts „…bricht sich meinetwegen den Arm“. Das beantwortet doch die Frage.

Gruß

S.J.