Hallo,
eine Mitarbeiterin einer Klinik (ist dort nur noch hin und wieder beschäftigt) fällt abends auf dem Hof der Klinik in eine nicht gesicherte ca. 1,5 m tiefe Baugrube und verletzt sich.
Sie geht in ein Krankenhaus und läßt sich röntgen,festgestellt wird eine Bänderzerrung am Fuß, schmerzhafte Verletzung an der Rückenwirbelsäule(nix kaputt).
Im Krankenhaus wird nicht gefragt, ob es ein Arbeitsunfall war.
Muss dies noch dort nachgereicht werden und wie muss sich die Person verhalten( Regressanspruch usw.)?
Die Reinigung des Mantels und die kaputte Strumpfhose werden ersetzt.
eine Mitarbeiterin einer Klinik (ist dort nur noch hin und
wieder beschäftigt)
Beschäftigungsgrad spielt keine Rolle, sofern überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorliegt.
fällt abends auf dem Hof der Klinik in
eine nicht gesicherte ca. 1,5 m tiefe Baugrube und verletzt
sich.
Sie geht in ein Krankenhaus und läßt sich röntgen,festgestellt
wird eine Bänderzerrung am Fuß, schmerzhafte Verletzung an
der Rückenwirbelsäule(nix kaputt).
Ist Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen festgestellt worden ? Falls ja, s.u.
Im Krankenhaus wird nicht gefragt, ob es ein Arbeitsunfall
war.
Das Krankenhaus ist auch nicht meldepflichtig, sondern ggfs. der AG
Muss dies noch dort nachgereicht werden
Was wo nachgereicht ???
und wie muss sich die
Person verhalten( Regressanspruch usw.)?
Die Person sollte den behandelnden Arzt fragen, ob AU von mehr als 3 Tagen vorliegt - unabhängig davon, ob sie tatsächlich während der festgestellten AU arbeiten muß. Falls ja, muß Sie den AG auffordern, gem. § 193 Abs. 1 und 4 SGB VII http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__193.html
eine Unfallanzeige an die zuständige BG zu richten und davon eine Kopie verlangen. Die AN kann aber unabhängig von der Anzeige des AG den Unfall formlos (auch telefonisch) bei der BG selbst melden.
Die Reinigung des Mantels und die kaputte Strumpfhose werden
ersetzt.
Auch der Arbeitnehmer ist verpflichtet, einen (Arbeits)Unfall bei seinem Arbeitgeber zu melden.
Aber auch die Krankenkasse wird hinterfragen, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, wenn sie die Rechnung der Ärzte/des Krankenhauses erhält.
Der Regressanspruch - (welcher?) da bleibt ja dann nicht so viel, wenn Mantel usw. bereits ersetzt werden. Ansonsten muss der gegen den Schädiger/Verantwortlichen durchgesetzt werden, z.B. gegen die Baufirma, die die nötige Absicherung vergaß.