Arbeitsunfall

Hallo,

Frau Y klemmt sich im Betrieb den Arm in einer Maschine ein.

Arbeitgeber Z reagiert nun in der Form, dass Y behaupten soll, der Unfall sei privat geschehen, andernfalls werde die Kündigung ausgesprochen.

Wie sollte sich Y in diesem Fall verhalten?

Gruß
Lawrence

Hallo!

Frau Y klemmt sich im Betrieb den Arm in einer Maschine ein.

Arbeitgeber Z reagiert nun in der Form, dass Y behaupten soll,
der Unfall sei privat geschehen, andernfalls werde die
Kündigung ausgesprochen.

Wie sollte sich Y in diesem Fall verhalten?

Gibt es einen Arbeitsvertrag? Was steht darin zu Kündigung?
Hat sich Y irgendetwas zuschulden kommen lassen, was eine Kündigung rechtfertigen würde?
Wurde der Unfall als Arbeitsunfall gemeldet?
Wenn der Arbeitsunfall durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen des AG zustande kam, könnte Y im Gegenzug mit Anzeige drohen .

IANAL

Gruß, Flaschenpost

Gruß
Lawrence

Schriftlich geben lassen

Wie sollte sich Y in diesem Fall verhalten?

Gruß

Stefan

Hoi.

Grundsätzlich sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Aber wenn das ein guter Job ist oder man keinen anderen so schnell findet und die Verletzungen nicht groß sind, kann man sich das „Angebot“ ja durch den Kopf gehen lassen.

Tja, aber dann sind noch ein paar Fragen offen:
Gibt es einen Betriebsrat? Der muß auf der Unfallanzeige nämlich mit Unterschreiben und wenn der den Unfall meldet…ist die Dame fein raus.

Aber was ist, wenn die Verletzung auf Dauer bestehen bleibt oder später zu Beeinträchtigungen führt(Unfallrente)? Ist es das Wert??

Der Arzt fragt ja auch, wie es passiert ist und auch die Krankenkasse - und wenn die das rauskriegt, könnte sie die Behandlung verweigern, wegen der unterlassenen Mitwirkungspflichten, bis die BG dann die Kosten übernimmt.

Wenn der AG keine schlimmen Verstösse gegen Unfallverhütungsvorschriften oder den Arbeitsschutz begangen hat, passiert ja nix. Eventuell bekommt er von der BG einen Beitragszuschlag, wenn er zuviele oder teuere Unfälle in dem Jahr hatte.

Ciao
Garrett

Hallo,

Aber
wenn das ein guter Job ist oder man keinen anderen so schnell
findet und die Verletzungen nicht groß sind, kann man sich das
„Angebot“ ja durch den Kopf gehen lassen.

Du bist Dir darüber im Klaren, dass es hier um eine Straftat geht? Siehe §263 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html), „…wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hoi.

Hm, ich war mir nicht sicher, ob die Unterschlagung der Unfallmeldung gegenüber der KK wirklich eine Straftat (hier dann wohl Betrug) sei.

Wer würde den betrogen - doch die KK? Den Vermögensvorteil hätte ja die BG, da die Krankenkasse eben keinen Erstattungsanspuch anmeldet, oder?

Ich habe ja auch andere Gründe angeführt, warum man das trotzdem melden soll. Aber wenn das in Richtung Betrug geht…das ist kein Job wert!

Danke für den Hinweis.

Ciao
Garrett

Hallo,

Wer würde den betrogen - doch die KK? Den Vermögensvorteil
hätte ja die BG, da die Krankenkasse eben keinen
Erstattungsanspuch anmeldet, oder?

eher hat der AG auch einen Vermögensvorteil.
Durch die Meldung des AU steigen seine Zahlungen an die BG. Ausserdem kann es in diesem Fall auch sein, dass der Chef den Angestellten gar nicht gemeldet hat (BG)

Grüße RS99