Liebe/-r Experte/-in,
Hallo zusammen.
Ich bin 44 Jahre und verheiratet.
Ich hatte im Juni 2008 einen schweren Arbeitsunfall und bin seit dem krankgeschrieben (Gabelstapler hat mich umgefahren und blieb auf meinem rechten Fuß stehen).
Nach der 6 wöchigen Lohnfortzahlung erhielt ich Verletztengeld bis 14. Dez. 2009,
von 15. Dez. 2009 bis zum 13. Dez. 2010 bezog ich ALG1.
Ich habe vor Ende der ALG1 Leistungen schon den Antrag auf ALG2 gestellt.
Auch habe ich im April 2009 einen Rentenantrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt, dieser ist jedoch abgelehnt worden. Auch der Widerspruch gegen die Ablehnung wurde abgelehnt so dass das ganze jetzt vor Gericht ist und eine Entscheidung noch aussteht.
Von der Berufsgenossenschaft bekomme ich nur eine Teil-Unfallrente, von der ich aber nicht Leben kann.
Weil es ja ein Arbeitsunfall war, bekomme ich weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz.
Ich bin aber immer noch Arbeitsunfähig geschrieben
(habe immer noch sehr starke Schmerzen im rechten Fuß, kann nur kurze Strecken (50 - 100m) mit Krücken gehen, muss den Fuß oft hochlegen weil er an schwillt (Morbus Sudeck) und muss starke Medikamente nehmen.Das alles macht es mir unmöglich zu Arbeiten).
Deshalb habe ich sowohl im Antragsformular als auch bei der Erklärung zur Hilfsbedürftigkeit angegeben, dass ich zur Zeit nicht Erwerbsfähig bin (Was ja auch stimmt).
Aufgrund dieser Angaben hat mir die ARGE heute ein tolles Weihnachtsgeschenk geschickt, nämlich einen Ablehnungsbescheid.
Ich habe (vorsorglich, weil ich im Internet gelesen hatte, dass nur diejenigen ALG2 bekommen, die min. 3 Stunden Arbeiten können) auch einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen bei unserem Zuständigen Landkreis gestellt.
Dort wurde mir jedoch gesagt, dass die ARGE zur Zahlung von Leistungen verpflichtet sei(zumindest müsse sie in Vorlage treten) und die Grundsicherung erst dann gezahlt werde, wenn endgültig über meine Rente entschieden sei und die Entscheidung positiv für mich wäre.
Ich sitze nun auf „glühenden Kohlen“, da ich nicht weiß, wer denn nun für mich zuständig ist und wie ich dann weiter Leben soll.
Vielleicht kann mir ja jemand sagen, wer denn nun zuständig für mich ist, damit ich wenigsten direkt nach den Feiertagen zu den richtigen Stellen gehen kann und dort die entsprechenden Anträge ausfüllen kann.
Im voraus vielen Dank
Pfiffikus0162