ich bin seit einer Woche wegen einem Arbeitsunfall bis einschlislich 30.09.09 krankgeschrieben.
Kapselriss im linken Ringfingen mit einem kleinen stück abgebrochenen Knochen.
Ich habe mit meinem Chef geredet, er fragte mich ob ich nicht interesse habe, schriftliche Arbeiten zu erledigen. Ich bin heizungsbauer, und ich könnte teoretisch Aufmase von Baustellen usw. erstellen, dies würde meinen Finger nicht belasten.
Aber wie sieht das die Berufsgenossenschaft und die Krankenkasse? kann ich einfach wieder in die Firma oder sollte ich lieber buchstäblich die finger davon lassen?
ich persönlich halte nichts davon, trotz Krankschreibung im Unternehmen Tätigkeiten auszuführen. Verlangen kann der Arbeitgeber es nicht.
Der Arzt hat mit der Krankschreibung allerdings kein ArbeitsVERBOT ausgesprochen, sondern nur eine Prognose über die voraussichtliche ArbeitsUNFÄHIGKEIT ausgesprochen. Sollte der Arbeitnehmer sich wieder arbeitsfähig fühlen, ist es nicht verboten, wenn er dann auch wieder arbeitet. Aber: Versicherungstechnisch wird es heikel, wenn der Finger nicht so heilt wie er sollte, und man dem Arbeitnehmer eine Mitschuld zuschreibt, weil er trotz der Krankschreibung den Finger benutzt hat, um bspw. Akten zu heben etc. Denn bei selbst verschuldeten Erkrankungen oder Heilungsverzögerungen kann die Kasse die Leistung verweigern.
Gruß
DCK