Du bist versichert!
Hoi.
Ja, du bist versichert. Man ist immer versichert, wenn man Tätigkeiten im „Inneren Zusammenhang“ mit der Arbeit ausübt.
Grundlage ist eben, das man „bei“ der versicherten Tätigkeit verunfallt:
§8 Abs.1 SGB VII
§ 8 Arbeitsunfall
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).
Die Formulierung des §7 Abs.2 SGB VII geht sogar noch weiter:
„§ 7 Begriff
(1) …
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.“
Also selbst wenn du gegen die Vorschrift verstößt, nach der du Pause machen mußt, bleibst du versichert.
(§4 AbrZG
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.")
Ciao
Garrett