Arbeitsunfall, Azubi, darf keine Pause machen

Hallo, ich bin eine Azubine, an manchen Tagen darf ich keine Pause machen. Nun meine Frage, bin ich an solchen tagen auch ohne Pause uneingeschränkt über die BG versichert, falls mir da was passiert?

Danke für eure Antworten, und über einen link zu einem Paragrafen würde ich mich sehr freuen, achja ich bin über 18Jahre alt.

im bezug auf den versicherungsschutz spielen die pausen keine rolle - der versicherungsschutz bleibt in jedem fall bestehen.
hier die gesetzliche grundlage für die pausen:
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arb… gilt als Arbeitszeit

passiert dir durch eine „nicht angetretene pause“ ein unfall, z.b. übermüdung - kann der arbeitgeber probleme bekommen.

weiterhin eine angenehme ausbildungszeit wünsche ich dir

Danke für die schnelle Antwort, nun bin ich etwas beruhigter. Schönen abend noch

Als Arbeitnehmer ist man grundsätzlich über die BG geschützt. Bei Pausen gilt jedoch eine wenig bekannte Ausnahmeregel. Wenn sie während einer Pause das Betriebsgelände verlassen und außerhalb des Betriebsgeländes einen Unfall erleiden, dann ist ihre Krankenkasse zuständig. Das gilt z.B.auch in einer Kantine. In der Kantine ist für Sie nicht die BG zuständig, wenn sie z.B. dort über eine frisch gewienerte Bodenfläche ausrutschen. Auch wenn sie etwa in der Pause zu einem Kantinenwagen, der vor dem Betriebsgelände hält,gehen, sind sie dort nicht mehr über die BG geschützt, auf jeden Fall aber weiter durch Ihre Krankenkasse.

Unabhängig davon ist es aber nicht zulässig, dass Ihnen keine Pausen gewährt werden, das ist ein klarer Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz. Da riskiert eventuell Ihr Arbeitgeber den Schutz der BG. Denn eigentlich sind die BG´en eine Haftpflichtversicherung für den Arbeitgeber, der ohne BG eigentlich persönlich für alle betriebsbedingten Gesundheitsschäden seiner Arbeitnehmer haften müsste. Diese Haftung nimmt ihm die BG gegen die entsprechenden Beiträge ab. So war das von Bismarck bei der Gründung der BG´en gedacht und das gilt bis heute.

Dietmar Richter

Du bist versichert!
Hoi.

Ja, du bist versichert. Man ist immer versichert, wenn man Tätigkeiten im „Inneren Zusammenhang“ mit der Arbeit ausübt.

Grundlage ist eben, das man „bei“ der versicherten Tätigkeit verunfallt:
§8 Abs.1 SGB VII
§ 8 Arbeitsunfall
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).

Die Formulierung des §7 Abs.2 SGB VII geht sogar noch weiter:
„§ 7 Begriff
(1) …
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.“

Also selbst wenn du gegen die Vorschrift verstößt, nach der du Pause machen mußt, bleibst du versichert.
(§4 AbrZG
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.")

Ciao
Garrett