Hallo zusammen,
ein Arbeitgeber bezieht eine Leistung von einer Person, die
ein Gewerbe angemeldet hat. Die Bezahlung erfolgt
Leistung beziehen? ich verstehe nicht. Leistung zahlen?
üblicherweise über eine Rechnung des Gewerbetreibenden.
Passiert nun dieser Person während seiner Arbeit im Hause des
Arbeitgebers etwas, liegt die Versicherungspflicht bei wem?
Der Gewerbetreibende gibt eine Leistung und bekommt Geld dafür? Er soll sich dann auch versichern! (Gesundheit…).
Ausser das Verschulden des Auftragsgeber ist gegeben (krasse Gefahren etc.): dann muesste es nachgewiesen werden… vor Gericht?
Muss der Arbeitgeber die Person für seine Dienste versichern,
oder muss der Gewerbetreibende im Rahmen seiner
Selbstständigkeit sich privat gegen Arebitsunfälle versichern?
STOP: Gewerbetreibender ist keine Selbststaendigkeit. Alles wird vermischt hier. Falls hier eine Scheinselbstaendigkeit nachzuweisen ist, dann sollt ihr ein Kompromiss mit einem Anwalt suchen… falls der Gesetzgeber hinter einer Scheinselbstaendigkeit kommt. Es riecht nach Bedarf nach einem guten Anwalt… (bin Keiner)
Gruß