Arbeitsunfall bei Gewerbeschein - Versicherung

Hallo zusammen,

ein Arbeitgeber bezieht eine Leistung von einer Person, die ein Gewerbe angemeldet hat. Die Bezahlung erfolgt üblicherweise über eine Rechnung des Gewerbetreibenden.

Passiert nun dieser Person während seiner Arbeit im Hause des Arbeitgebers etwas, liegt die Versicherungspflicht bei wem?

Muss der Arbeitgeber die Person für seine Dienste versichern, oder muss der Gewerbetreibende im Rahmen seiner Selbstständigkeit sich privat gegen Arebitsunfälle versichern?

Gruß

Hallo,

Die Bezahlung erfolgt
üblicherweise über eine Rechnung des Gewerbetreibenden.

Somit ist der Gewerbetreibende für seine Unfallabsicherung selbst verantwortlich.
Meist ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bei bestimmten Tätigkeiten sogar vorgeschrieben.
Privat muss man zusätzlich sowieso vorsorgen!

VG René

Hallo,
Die Begriffe Arbeitgeber und Gewerbetreibender passen nicht zusammen. Entweder der Arbeitgeber vergibt eine Arbeit an einen Arbeitnehmer, dann muss er ihn auch versichern, oder eine Firma vergibt eine Arbeit an einen Gewerbetreibenden, dann ist der Gewerbetreibende selbst für seine Versicherung verantwortlich.
Heutzutage ist aber ein Mittelding üblich: Eine Firma benötigt jemanden, um eine bestimmte Arbeit zu erledigen. Damit Sozialbeiträge gespart werden, wird diese Person als Selbständiger deklariert, obwohl es de facto ein Arbeitnehmer ist. Wahrscheinlich ist auch die Firma der einzige Auftraggeber des Gewerbetreibenden, und er hat Weisungsbefugnis. Diese gängige Praxis ist unzulässig, weil sie die Sozialversicherungspflicht aushebelt. Man nennt das Scheinselbständigkeit.
Wenn jetzt z.B. während er Arbeit ein Unfall passiert, so hat in der Regel der „Arbeitgeber“ schlechte Karten, denn er wird sozialversicherungsrechtlich wie ein solcher behandelt. Er muss also wahrscheinlich die Beiträge nachzahlen. Der „Arbeitnehmer“ ebenso, hat aber in diesem Fall Versicherungsschutz im Rahmen der Sozialversicherung.
Möglicherweise hat sich die Rechtsprechnung geändert. Also in jedem Fall einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht kontaktieren.
Hoddel

Als Selbstständiger ist man verpflichtet eine Unfallversicherung zu haben! Dafür kann der Auftraggeber nichts wenn man einen Unfall verursacht, auch wenn es in seinem Haus geschehen ist.

Wenn man Angestellt ist, trägt der Arbeitgeber die Verantwortung, bzw. das Unternehmen muss auch eine Unfallversicherung haben.

Vielen Dank an euch alle.
Diese eine Antwort wirft jedoch noch eine weitere Frage für mich auf. Wenn ich selbst gewillt bin, ein Gewerbe anzumelden um selbstständig die Aufträge einer konkreten Firma zu übernehmen, dann ist das allgemein unzulässig? Weil ich mich in einem de facto Angestelltenverhältnis befinde?

Die Firma müsste im Falle meines Ausfalls (Urlaub/Krankheit) ja ohnehin die Aufträge an jemand drittem übergeben, weshalb das ganze nicht exclusiv laufen würde.

Super, dass du das angesprochen hast. Ich habe keine Lust auf diese Weise mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Gruß

Guten Abend,

Hallo zusammen,

ein Arbeitgeber bezieht eine Leistung von einer Person, die
ein Gewerbe angemeldet hat. Die Bezahlung erfolgt
üblicherweise über eine Rechnung des Gewerbetreibenden.

Passiert nun dieser Person während seiner Arbeit im Hause des
Arbeitgebers etwas, liegt die Versicherungspflicht bei wem?

Kommt drauf an, was passiert ist.
Wenn es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall im Rahmen der Tätigkeit des „Selbständigen“ handelt, der „Selbständige“.
Sollte der Unfall aber unabhängig von der Tätigkeit auf dem Betreibsgelände passieren, z.B. während einer Besprechung bricht die Decke eine oder bei einer Führung fliegen Teile einer Maschine durch die Luft und verletzten den Selbständigen, könnte auch der Auftrageber in Haftung genomme werden.

Muss der Arbeitgeber die Person für seine Dienste versichern,
oder muss der Gewerbetreibende im Rahmen seiner
Selbstständigkeit sich privat gegen Arebitsunfälle versichern?

JA!!!Grundsätzlich erfolgt eine solche Versicherung gegen Arbeitsunfälle schon mit der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.

Gruß

MfG

Zu weiterne Nachfrage:

Ich sehe da eine Scheinselbständigkeit!
Von einer solchen Konstellation würde ich Abstand halten.

Letzteres.
Beste Grüße

Hallo,

meine Vermutung ist, dass sich der Gewerbetreibende selbst versichern muss, so lange es sich nicht um eine Scheinselbständigkeit handelt. Antworten dazu finden sich vermutlich im Sozialgesetzbuch.

Achtung: Vermutungen sind keine Gewissheit, ich kann auch falsch liegen.

Schöne Grüße
Micha

Da der Gewerbetreibende Rechnung stellt ist er offensichtlich nicht Angestellter, sondern handelt auf eigene Rechnung und in eigenem Namen. Dementsprechend hat er sich auch selbst zu versichern (was übrigens auch über die BG möglich ist). Ist der Auftraggeber der einzige Auftraggeber des Gewerbetreibenden, so besteht der Verdacht der Scheinselbständigkeit. In diesem Fall wäre er widerum als Angestellter des Auftraggebers zu werten und hätte damit auch Ansprüche aus dem „Arbeitsverhältnis“. Zugleich verliert er jedoch auch die Ansprüche des selbständigen Gewerbetreibenden wie z.B. Steuervergünstigungen etc. Dieser Weg sollte also sehr gut überlegt sein, zumal er gegenüber dem Auftraggeber mehr als unfair ist (außer der AG hätte ihn zur Scheinselbständigkeit „gezwungen“).

Hallo zusammen,

ein Arbeitgeber bezieht eine Leistung von einer Person, die
ein Gewerbe angemeldet hat. Die Bezahlung erfolgt

Leistung beziehen? ich verstehe nicht. Leistung zahlen?

üblicherweise über eine Rechnung des Gewerbetreibenden.

Passiert nun dieser Person während seiner Arbeit im Hause des
Arbeitgebers etwas, liegt die Versicherungspflicht bei wem?

Der Gewerbetreibende gibt eine Leistung und bekommt Geld dafür? Er soll sich dann auch versichern! (Gesundheit…).
Ausser das Verschulden des Auftragsgeber ist gegeben (krasse Gefahren etc.): dann muesste es nachgewiesen werden… vor Gericht?

Muss der Arbeitgeber die Person für seine Dienste versichern,
oder muss der Gewerbetreibende im Rahmen seiner
Selbstständigkeit sich privat gegen Arebitsunfälle versichern?

STOP: Gewerbetreibender ist keine Selbststaendigkeit. Alles wird vermischt hier. Falls hier eine Scheinselbstaendigkeit nachzuweisen ist, dann sollt ihr ein Kompromiss mit einem Anwalt suchen… falls der Gesetzgeber hinter einer Scheinselbstaendigkeit kommt. Es riecht nach Bedarf nach einem guten Anwalt… (bin Keiner)

Gruß

Sorry, keine Ahnung.

hallo, als subunternehmer muessen sie sich auf alle risiken die eine selbstaendigkeit mit sich bringt selbst versichern dass heisst absichern…genau so als wie jeder der ein gewerbe anmeldet…guss