Jemand hat einen unverschuldeten Arbeitsunfall am letzten Arbeitstag vom befristeten Vertrag und ist für ca. 6 Wochen krank geschrieben. Mündlich hatte er mit seinem Chef schon die Vertragsverlängerung vereinbart, nur noch nichts unterschrieben. Wie sieht das rechtlich aus, ist der Arbeitgeber überhaupt verpflichtet das Gehalt weiter zu zahlen? Immerhin hatte der Angestellte ja die mündliche Zusage und sich deswegen auch nicht arbeitslos gemeldet. Kennt sich da jemand aus?
Hallo
Wenn der AG an Gedächtnisschwund leidet und der AN nicht glaubhaft darlegen kann, daß der Arbeitsunfall / die AU der einzige Grund für die Nichtverlängerung der Befristung ist, sieht es duster aus. Daß der AN sich nicht vorsorglich doch rechtzeitig arbeitslos gemeldet hat, war taktisch äußerst unklug.
Gruß,
LeoLo