Hallo,
ich hatte am 27.4.2011 einen Arbeitsunfall bei einen 1 EUR Job.
Ich verletze mir das Sprunggelenk.
Ich unterrichtete meinen Sozialarbeiter am nächsten Tag, gleich nach den Arzttermin, das er es der Institution mitteilen soll.
Bis jetzt hat sich keine Seite darum gekümmert eine Unfallmeldung bei der BG einzureichen, also habe ich es die Tage gemacht.
Ich hoffe das die Meldung noch angenommen wird?
Was passiert jetzt weiter?
Die Krankenkasse zu informieren, dass es ein Arbeitsunfall war, ist das Wichtigste. Das erfolgt durch die Beantwortung der Fragen, die die Krankenkasse bei Ihnen anfordert.
Die Berufsgenossenschaft setzt sich mit der Krankenkasse danach in Verbindung.
Eine Unfallmeldung kann bis zu 2 Jahre nach dem Unfall erfolgen, so dass im Moment keine Fristen verpasst wurden.
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall entfallen die Zuzahlungen für Rezepte und Hilfsmittel!
Eine schnelle Genesung wünsche ich Ihnen.
Beste Grüße
Rene
Das ein Arbeitgeber die Unfallanzeige später oder evtl. gar nicht der BG zuschickt, geht nie zu Lasten des Verletzten.
Auch der Arzt hat ja nach dem Unfall gefragt und wird daher den Arztbericht gleich an die BG weiterleiten. Spätestens wenn die Arztrechnung an die Krankenkasse geht, wird die sich an die BG wenden, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Weiter passiert nix. Sie gehen zur weiteren Behandlung zum Arzt, am Besten aber zu einem Unfallarzt(D-Arzt). Wenn Sie wieder gesund sind, gehen Sie wieder arbeiten.
Alles weitere regelt die BG.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Die AUs habe ich zur Krankenkasse gesendet, von dort erhält man laut Auskunft einen Fragebogen.
Da sich inb Sachen BG von Seiten des Arbeitgebers nichts getan hat, hatte ich die Meldung persönlich abgegeben.
Nun stellt sich mir aber eine weitere Frage, bekomme ich Verletztengeld?
Der 1 EUR Job wurde vom Arbeitsamt zurückgezogen, da dieser nicht zusätzlich war, nun steht mir laut Rechtsprechung der Tariflohn zu.
Wir den die BG zahlen?
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Nun stellt sich mir aber eine weitere Frage, bekomme ich Verletztengeld?
Der 1 EUR Job wurde vom Arbeitsamt zurückgezogen, da dieser nicht zusätzlich war, nun steht mir laut Rechtsprechung der Tariflohn zu.
Wir den die BG zahlen?
Das Verletztengeld wird genau nach dem zustehenden Entgelt berechnet. Wenn also statt der Alg I/Alg II/Hartz IV-Leistung ein Entgelt nach Tarif zusteht - kein Problem.
Zu bedenken ist nur, das man überhaupt nur dann Verletztengeld bekommt, wenn „Versicherte infolge des Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können…“