hallo,
ich schildere hier mal einen fall:
die person hatte am 14.09.10 einen Arbeitsunfall, sie ist noch am selben tag in ein Krankenhaus mit D-Arzt. Dort wurde in der Notaufnahme das verletzte knie punktiert. es wurde knapp30 ml frisch blut entnommen. Es gab einen kurzbericht (verdacht auf kreuzband oder Miniskusverletzung bzw. Riss) in die hand die Person sollte sich am nächsten tag erneut in der BG Sprechstunde melden zwecks wieterer behandlungsschritte. Dort wurde besprochen ein MRT zu machen, was eine woche später geschehen ist. bei einem weiteren Termin wurde dann das MRT besprochen, es wäre nichts kaputt nur geprellt. Es wurde 1o mal KG verordnet und für 6 wochen AU geschrieben. danach wurde die person wieder arbeiten geschickt, obwohl dem Arzt mehrmals mitgeilt wurde, das die person immer noch nicht richtig gehen könne und schmerzen hätte. darauf ist der arzt aber nicht weiter eingegangen. Nach 14 tagen genau am 12.11.2010 ist die person erneut in die BG sprechstunde gegangen und wurde wieder entlassen mit den worten :
Hoi.
Im geschilderten Fall stellen sich noch ein paar Fragen:
- hat die BG den schon den AU anerkannt?
- übernimmt die BG den die Behandlungskosten?
- zahlt die Krankenkasse wirklich nur Krankengeld aus(Die zahlen nämlich auch im Auftrage der BG das Vereltztengeld aus)?
Zu den Fragen:
1.
Am besten beschleunigt man solche Verfahren, indem man an die Geschäftsführung der Bezirksverwaltung oder gar der Hauptverwaltung schreibt - alternativ an den Vorstand der BG. Zu guter Letzt kann man sich auch an das Bundesversicherungsamt wenden. Ist aber sicherlich immer eine Frage von Aufwand und Nutzen.
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Ja. Nach §44 SGB I.
„§ 44 SGB I Verzinsung
(1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
(2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.“
Also: Antrag stellen, so schnell wie möglich!
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Jein. Wenn die BG den Unfall als AU anerkannt hat, kann man nach einer gewissen Zeit eine Untätigkeitsklage(§88 SozialGerichtsGesetz SGG) einreichen, hier zumindest wegen des Verletztengeldes. Hat die BG noch gar nichts anerkannt, müßte erst ein Antrag auf Feststellung eines Arbeitsunfalles/Verletztengeld gestellt werden, dann könnte später wieder (wenn nicht reagiert wird) die Untätigkeitsklage kommen.
"§ 88 SGG
[Untätigkeitsklage]
(1) Ist ein Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären."
Ciao
Garrett
Hallo,
die letzte aussage der BG an die Krankenkasse war: Der fall ist in bearbeitung bzw. wird geprüft. das war so mitte februar.
Sämtliche kosten wie der 10 tägige Krankenhausaufenthalt wurde vom Krankenhaus als BG unfall behandelt. es wurde deshalb keine zuzahlung geleistet.die verordnungen vür KG usw. werden auch alle als Arbeitsunfall gekennzeichnet also keine zuzahlung.
das war vom 14.09.2010 an für die 6 wochen genauso. Alles wurde als Arbeitsunfall abgewickelt. Auch die KG’s die die perswon damals bekam. er musste nie zuzahlen.
Krankenkasse zahlt seit 15.11.2010 Krankengeld aus. kümmert sich aber auch nicht darum, das die Bg zahlen müßte.
darum die frage: wie verfährt die person am besten weiter?
MFG
Hallo, noch als zusätzliche info:
der behandelnde D-Arzt, der auch die OP durchgeführt hat, hat vor der person eine EAP zu verordnen. EVTl. auch eine BGSW . das wird aber erst entschieden, wenn das operierte knie Vollbelastungs fähig ist.
Nur wenn die BG noch nicht mal Verletztengeld zahlt, und die aunstehenden oben genannten verordnungen nicht genehmigt, wie soll dann die behandlung weiter laufen? EAP wird von den Krankenkassen ja nicht bezahlt. Nur KG wird nichts bringen. Med. reha durch die DRV bestimmt unwahrscheinlich, da die person gegn die ablehnung der bg widerspruch einlegen wird und zum anwalt gehen wird für weitere schritte?
Wer übernimmt dann solange die kosten für die notwendigen behandlungen wie med. reha usw?
MFG
Hoi.
So, wie es im Moment aussieht, übernimmt die Krankenkasse alles - aber eben nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Solange die BG nicht eindeutig den Unfall als AU anerkennt - bleibt es bei der Behandlung a la Krankenkasse, nämlich „nur“ mit allen notwendigen Mitteln unter Maßgabe des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
Erstmal also bei der BG einen Antrag auf Leistungen stellen - sonst streiten sich immer nur die KK und die BG um die Kosten und man als Betroffener steht dazwischen.
Bei der Antragstellung auch schon auf die Dringlichkeit hinweisen, weil sonst die Verzögerung der EAP und andere Behandlungsmöglichkeiten die Wiedereingliederung erschweren…
Erst dann weiß man ja, wie oder warum die BG keinen AU annimmt. Dann kann man mit Widerspruch und rechtlichen Mittel die Entscheidung angreifen.
Ciao
Garrett
Hallo,
also die Krankenkasse zahlt im moment Krankengeld,das ist richtig.
Sämtliche behandlungen die bis jetzt angefallen sind: 12 mal KG und 6 mal manuelle lymphe werden als Arbeitsunfall über die BG abgerechnet. 2 rezepte mit 40 spritzen für trombhose, der 10 tägige Krankenhausaufenthalt, plus die Orthese die ich bekommen habe , sämtliche ambulante untersuchungen seit dem 14.12.10 und die nachuntersuchungen jede woche seit der entlassung werden als arbeitsunfall behandelt und als kostenträger die BG eingetragen.
Die person hatte bis jetzt keine zuzahlungen , da laut D-Arzt, der Operiert hat, die verletzungen eindeutig als folgen des arbeitsunfalles anzusehen sind.
Ach übrigens: die BG weiss eindeutig bescheid, da 3 tage nach der OP also am 17.02.11 jemand von der BG zweigstelle im Krankenhaus aufgetaucht ist und erklärt hat, was man für leistungen bekommt buw. in anspruch nehmen kann. Es war allerdings kein SB, sondern nur jemand der einmal in der woche im Krankenhaus die leute mit arbeitsunfall berät. der meinte aber , da er alle schreiben der ärzte in der akte hatte, das es eigentlich anhand der arztberichte keine zweifel gebe. aber er wäre nicht der bearbeitende SB.
SO jetzt wird also alles über die Bg verschrieben. die person ist mal gespannt, wie das so weitergehen wird.
MFG