Hallo,
X hatte am 14.09.2010 einen arbeitsunfall. X ist am selben tag noch in die unfall aufnahme,dort wurde das knie punktiert und 30 ml frischblut kam raus. Der Arzt schrieb einen kurzbericht mit verdacht auf Kreusband oder Miniskusriss.
X musste am nächsten tag zur BG sprechstunde,dort wurde entschieden ein MRT zu machen,welches eine woche später erst gemacht wurde.
Die verletzung wurde dann als stauchung dargestellt vom arzt und X bekam KG. Wurde 6 wochen AU geschrieben und dann trotz schmerzen und beschwerden( Instabilität der Kniescheibe) wieder auf den LKW geschickt.
nach 2 wochen ist X dann wegen starker schmerzen und geschwollenem Knie erneut in die BG sprechstunde und wurde dort nicht mal angeschaut.es hieß nur ,x soll sich nicht so anstellen.
Da das am freitag nachmittag war, ist X am Montag(15.11.2010) zu seinem Hausarzt,der ihn AU geschrieben hat und ihn ins Sana klinikum Hameln zur untersuchung überwiesen hat. Der termin war dann 4 wochen später. Dort wurde auf den MRT bildern Vorderer kreusbandriss diagnostiziert und aussenband evtl. durch. Bericht für die BG wurde geschrieben und termin zur Op war 2 monate später, am 14.02.2011. X ist jetzt seit dem 23.02.2011 aus dem kkh raus. OP: vorderes und hinteres kreusband und ausenband waren durch und wurden rekonstruiert. Entlassungsbericht auch an die BG.
das KKH sowie der behandelnde arzt vor ort rechnen alles über die bg ab.
Aber weder die KK noch X haben bis jetzt was von der BG gehört. X bekommt seit dem 15.11.10 Krankengeld, obwohl X ja wohl verletztengeld bekommen müßte. Aber die BG hat sich bis jetzt noch nicht geäuerst.
Auch auf e-mails und mehreren einschreibe briefen gab es keine antworten noch irgendwelche reaktionen.
nach dem gesetz haben Sozialversicherungsträger wie die Berufsgenossenschaften sechs Monate Zeit, um einen Bescheid über die Anerkennung als Arbeitsunfall zu erlassen.
Diese Zeit ist doch abgelaufen.
Was kann X rechtlich machen?
was für schritte sollte X jetzt als nächstes einleiten?
Wer übernimmt bis zur entscheidung die kosten für die verordnungen ( KG usw.)?
es soll eine EAP gemacht werden, nur wie wenn die BG sich nicht entscheidet ob die anerkennen oder nicht?
MFG