Hi Leute,
Ich hatte heute einen Arbeitsunfall, bin direkt danach zum Arzt. Dort war ich dann etwa 1 1/2 Stunden in Behandlung bis ich dann wieder im Betrieb war, sind in etwa 2 Stunden vergangen. Nun ist meine Frage ob ich die Zeit die ich beim Arzt war als Minusstunden berechnen muss also quasi wie ein fehlen oder da es ja ein Arbeitsunfall war und ich nicht Privat zum Arzt gegangen bin, wie eine Krankmeldung ist oder dergleichen.
Hallo, diese 2 Stunden dürfen nicht abgezogen werden, der Arbeitgeber weiß ja sicherlich das es ein Arbeitsunfall war zwecks Arztbesuch. Macht er Ärger würde ich mir vom Arzt eine Bescheinigung holen für die zeit der Behandlungsdauer.
Der Arbeitgeber wird ja froh sein daß keine Krankschreibung vorliegt.
Erfordert ein Unfall eine umgehende ärztliche Behandlung, dann ist nach § 616 I BGB generell der Arbeitgeber in der Pflicht - insbesondere bei einem Arbeitsunfall auch moralisch dahingehend, dass dem geschädigten Beschäftigten aus der Nichteinhaltung von Unfallverhütungsvorschriften durch den Arbeitgeber nicht auch noch ein finanzieller Nachteil entstehen darf.
Nachhilfe erteilt dem AG im Zweifelsfall gerne der zuständige technische Aufsichtsbeamte der BG in einem Ortstermin mit Sichtung der gesetzlich geforderten Sicherheitsdokumentation und anschließender Betriebsbegehung nebst Erlass einer sofort vollziehbaren Anordnung. Ich habe da aber auch schon sofortige Betriebsstilllegungen erlebt.
Fazit: Die Arztbesuchsstunden werden als Arbeitszeit geschrieben und die Fahrtkosten als Reisekosten. Saudumm der AG, der darüber zu diskutieren anfängt, statt froh zu sein, dass nichts passiert ist, was Staub bei BG, Gewerbeaufsicht und Staatsanwalt aufwirbelt.
wenn Du einen Arbeitsunfall hattest und Kosten entstanden sind dadurch (sind es schon durch den Arztbesuch), muss ein Unfallbericht geschrieben werden, der an die zuständige Berufsgenossenschaft weitergeleitet wird. Die ist zuständig für die Kostenübernahme bei Arbeits- und Wegeunfällen. Die Zeit musst Du nicht einarbeiten. Schlimmstenfalls brauchst Du eine Bescheinigung vom Arzt, dass Du da warst.
Ich kann es spontan nicht rechtlich belegen, aber meines Erachtens muss es Arbeitszeit sein. Der Arbeitgeber hat für die Folgen eines Arbeitsunfalls aufzukommen. Auch ein Besuch beim Betriebsarzt wäre ja Arbeitszeit.
Ich weiß nicht, ob es in diesem Fall direkte gesetzliche Vorschriften zur Herangehensweise gibt. Ich würde an deiner Stelle einfach mal beim Chef nachfragen, wie in solchen Fällen verfahren wird. Wärest du danach krankgeschrieben, würde die Zeit bis zu deinem Unfall als Arbeitszeit gelten und die Zeit ab deinem Unfall dann als „Krankschreibung“.
ich gehe fest davon aus, dass die Bezahlung der „Fehlstunden“ im Rahmen der Lohnfortzahlung geregelt ist. Der Durchgangsarzt bzw. der behandelnde Arzt wird die Behandlung ohnehin dem Arbeitgeber und der BG entsprechend melden. Bei Arbeitsunfällen gelten sehr genaue Spielregeln.
wenn der Weg zum Arzt notwendig war, dann ist dies natürlich Arbeitszeit.
„Notwendig“ ergibt sich aus der Art des Unfalls (z.B. kleine oder eben größere Schnittwunde) und den Gegebenheiten im Betrieb (z.B. im Betrieb wird ein I.-Hilfe-Kasten sein - hätte der gereicht?).
weil ich mir beide Schneidezähne zur Häfte abgebrochen habe. Nach 1 1/2 Stunden auf dem Zahnarztstuhl waren die dann wieder „ganz“. Es tat nicht so weh das ich mir keine Krankschreibung holen musste.
egal ob Arbeitsunfall oder nicht: der Tag an dem man sich krank meldet zählt idR nicht als Minusstunden.
Hierzu ein Urteil des BAG:
Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)
Wichtig: man muss sich krank melden und nicht sagen: „ich habe einen Arzttermin“. Denn dann würde es in der Tat Minusstunden geben.
Hallo,
jeder Arbeitsunfall und die damit verbundene Zeit beim Arzt werden bezahlt. Dies sind aber keine Arbeitszeiten im Sinn des Arbeitszeitgesetztes, müssen aber wie gesagt bezahlt werden, als ob Sie gearbeitet hätten.
Hallo,
aufgrund dessen, dass es ein Arbeitsunfall gewesen ist, würde ich eine Bescheinigung des Arztes vorlegen, von wann bis wann die Behandlung gedauert hat. Minusstunden kommen meines Erachtens keineswegs in Frage.
Hallo
wenn es ein Arbeitsunfall !! war, ist die Zeit nicht nachzuarbeiten.
Aber, nicht alles ist ein Arbeitsunfall! Wenn man eien Kreislaufkollaps bekommt, zum Arzt muß , ist es eben kein Arbeitsunfall.
MFG
Marcjue