Arbeitsunfall, Dringende Hilfe

Mein Mann hat gerade einen Arbeitsunfall gehabt und der Disponent will dass er weiter arbeitet sonst bekäme er die Kündigung. Dar er das verlangen auch wenn mein Mann schmerzen ohne Ende hat und nicht mehr sitzen und laufen kann vor schmerzen im Knie und Rücken?!

Hallo,

zum Durchgangsarzt gehen und krank schreiben lassen. Das Geld bekommt der Arbeitgeber von der Berufsgenossenschaft zurück für die Entgeltfortzahlung, da es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Sollte er wirklich kündigen, kann man vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen.

Nichts ist wichtiger als die eigene Gesundheit! Die ersetzt einem keiner. Einen neuen Arbeitsplatz kann man finden.

Ulrike

Hallo,

dieses Verhalten des Arbeitgebers ist nicht selten in solchen Branchen. Schlimmer geht es nicht.

Der Mann soll zum Arzt oder ins das Krankenhaus sich untersuchen und ggf. krankschreiben lassen. Dem Arzt oder dem Krankenhaus den Arbeitsunfall nennen und Schildern von dort erfolgt dann eine Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft. Wichtig keine Krankenversicherungsskaarte benutzen, die Kosten trägt komplett die Berufgenossenschaft. Der Arzt und das Krankenhaus kennen den Ablauf.

Eine wirksame Kündigung hat Ihr Mann nicht zu befürchten. Im Gegenteil der Arbeitgeber macht sich im Arbeitsschutz strafbar.

Gute Besserung und beste Grüße.

Ob, Ihr Mann arbeitsfähig ist oder nicht, kann nur ein Arzt feststellen. Falls er nocht keinen aufgesucht hat, sollte er das dringenst tun.

Viele Grüße,
Maria

Hallo,

sofort zum Arzt und den Fall vortragen. Was der Disponent da macht ist Nötigung, darüber würde ich den Betriebsrat informieren wenn es einen gibt. Jedenfalls sollte bei weiteren Gesprächen ein Zeuge zugegen sein!

Gruß Bukatcho

Nachdem es sich um einen Arbeitsunfall handelt, muss Ihr Mann dringend zum Durchgangsarzt. Nur so können eventuelle Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft gesichert werden. Auf jeden Fall braucht Ihr Mann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Er sollte sich außerdem überlegen, den Disponenten wegen Nötigung anzuzeigen.

Hallo Nicole,
eigentlich ist das ja eine Frage für einen Arzt. Den sollte Dein Mann umgehend aufsuchen.
Rechtlich ist das ein Fall des § 618 BGB (googeln). Der Arbeitgeber hat gegenüber dem AN eine Fürsorgepflicht, verletzt er die, gröblich, wie Du es schilderst, kann er auch auf Schadensarsatz verklagt werden (z.B. bleibende gsundheitliche Schäden).
Aber jetzt erst einmal zum Arzt!
Gruß
U.Daniel

Hallo, gegen ein ärztliches Attest ist der Disponent machtlos!
Am besten in die dementsprechende Gewerkschaft eintreten und sich ausführlich beraten lassen!
grüße

Hallo,

erst mal zum Arzt, der soll Diagnose stellen und ggfls. krank schreiben. Wenn Probezeit, ist Kündigung möglich, da hier ja keine Begründung nötig ist. Bei Mitgliedschaft in Gewerkschaft wird s hier einfacher. Leider ist hier zu Lande ja kaum noch jemand da drin.
Wen keine Probezeit will ich die Begründung sehen, eine kündigung kann eigentlich ja immer ausgesprochen werden. Die Frage ist nur ob die vor Gericht stand hält. Man sollte den Unverschämtheiten der Unternehmen langsam Grenzen setzen und genau so antworten im Tun und Handeln. . . . Ich weiss da haben Aussenstehende immer leicht reden.
Zu dem würde ich dem Disponeten seinen Chef mal anrufen, ob die AUssage seines Disponenten so stehen bleiben soll und die Unterstützung des Unternehmens findet… Ich wette, da wird das schon ganz anders klingen. Ein ANruf bei HWK bzw der IHK würde sein übriges tun.

Gruss
VOlker

hallo
eine au bescheinigung vorlegen und genesung abwarten.

frage mich ob man den disponenten nicht wegen nötigung anzeigen sollte.
gute besserung

Hallo Nicole Hoffmann 4,
kann nichts dazu beitragen.
Gruss und viel Erfolg.

Wagner
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Hallo,
solange Ihr Mann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat, kann der Chef nichts tun. Die Kündigungsdrohung kann man sogar als Mobbing auslegen.
Aber: Es ist zu überlegen, ob der Chef ihm einen „Schonarbeitsplatz“ anbieten kann, damit die Kosten im Unternehmen gering bleiben. Jeder Arbeits-unfall kostet nach 3 Tagen über 10.000,- EUR extra an die Berufsgenossenschaft. Wenn es möglich ist, würde ich hier mit dem Unternehmen kooperieren. Vielleicht kann Ihr Mann sogar von zu Hause aus arbeiten?
Wichtig ist noch, dass der Chef sich auf jeden Fall es negativ vermerkt, wenn man keine Kooperationsbereitschaft zeigt, das würde ich daher nicht empfehlen.

Wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall gehabt hat, dann muss dass vom Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, es geht auch hierbei auch um evtl. Folgeschäden. Die Drohung gegenüber Deinen Mann ist nicht rechtens. Dein Mann sollte zuhause bleiben, denn sonst schadet er sich selbst. Sollte er aufgrund dieses Unfalls tatsächlich gekündigt werden, dann bekäme er vor jeden Arbeitsgericht recht.
Alles Gute Bernward

Wenn der Arzt ihn arbeitsunfähig geschrieben hat, ist er krank und kann (und darf) auch nicht mehr arbeiten. Ein Kündigungsgrund ist dies auf keinen Fall!
Robby1

Hallo,

wenn dein Mann krank ist, dann ist er krank, aber!

Man sollte umbedingt auf die Umstände achten!

Wie viel Mitarbeiter hat die Firma ihres Mannes. Kann er ohne weiteres gekündigt werden? Wie lange arbeitet er schon in diesem Unternehmen und und und…
Wie du siehst, gibt es viele Fragen die geklärt werden müssten um eine vernünftige Antwort zu geben.

Gruß

Jürgen

Sorry für die späte Antwort, war selbst gerade im Krankenhaus. Bitte schalten Sie sofort einen Anwalt ein, hier geht nichts anderes mehr. Das ist kein Arbeitgeber, sondern ein Skalvenhändler, wenn er bei Krankheit mit Kündigung droht.

Alles Gute !