Arbeitsunfall ?Guten Tag.Ich habe ein

… Problem:
Im April mußte ich einen Billardtisch aufbauen. Beim Einbau der Platte, ca.250 -300 kg, haben mir 3 Kollegen geholfen. Beim Anheben mußte einmal kurz umgefaßt werden, weil die Platte zu kippen drohte. Dabei hatte ich kurzzeitig nur eine Hand an der Platte, wodurch das ganze Gewicht nur auf einem Arm lag – der Bizepsmuskel riß.
Ich fuhr ins Krankenhaus und gab dies als Arbeitsunfall an. Der Arm mußte operiert werden. Bei späteren Nachuntersuchungen stellte ich immer fest, dass der Arzt meine Unterlagen nicht fand,weil sie nicht unter Arbeitsunfall abgelegt waren. Bei meinem letzten Krankenhausbesuch wurden die Unterlagen mal wieder gesucht und deshalb fragte ich den Arzt, wieso die Unterlagen nicht unter Arbeitsunfall abgelegt wären. Er teilte mir hierauf mit, dass dies kein Arbeitsunfall gewesen wäre.
Wie kommt der Arzt dazu, sowas zu sagen? Vor allem: welche Nachteile habe ich zu befürchten?
Kann und sollte ich mich dagegen wehren?
Für eine Antwort und Aufklärung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
S.Br

Hallo,

ein Arbeitsunfall im klassischen Sinn ist dies nicht, da haben die Ärzte Recht. Ein Arbeitsunfall tritt normalerweise durch ein von aussen auf den Körper wirkendes Ereignis ein. Dies liegt in diesem Fall nicht vor, da Dir nichts gegen den Arm gestossen ist o.ä.

Das Bundessozialgericht hat in Vergleichsfällen jedoch entschieden, dass Verletzungen, die dadurch eintreten, dass ruckartig ein hohes Gewicht (wie bei Dir) am Körper wirkt, ebenfalls versichert sind.

Setz Dich am besten mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung. Widerspruch kannst Du erst einlegen, wenn Du einen Bescheid erhalten hast, aber soweit muss es ja nicht kommen. Lass Dich von Deinem SAchbearbeiter beraten und schildere ihm genau den Unfallhergang, am besten auch schriftlich.

Ein Nachteil könne Dir dadurch entstehen, dass evtl. Eigenanteile bei der Behandlung von Dir zu leisten sind. Je nach Dauer der ARbeitsunfähigkeit auch noch mehr. Die Berufsgenossenschaft zahlt anstelle des Krankengeldes das sog. Verletztengeld, welches höher ist.

Gruß
Andreas

PS: Über ein „hilfreich“ freu ich mich :smile:

Guten Tag,
ich war heute bei der Krankenkasse und habe den Fall ausführlich geschildert. Der Sachbearbeiter gab mir aus seiner Sicht Recht, schrieb einen Bericht, der zur zuständigen Abteilung ging. Sobald ich etwas weiß, berichte ich.
Vielen Dank,
Gruß, S.Br

Guten Tag,
habe im Moment ein Problem mit der BG.
Können Sie mir vielleicht ein Aktenzeichen o.ä. zu dem von Ihnen geschilderten Urteil des SG nennen ?

Liebe Grüße,
S.Br

Hallo,

welchen Einwand hat die BG denn? Und über welche BG reden wir? Da gibt es manchmal auch unterschiedliche Handhabungen bei verschiedenen BG’en.

Eine Urteilnummer liegt mir leider nicht vor - auf der Seite des BSG bzw. der LSG und SG kann man aber nach Stichworten suchen.

Ich werde wahrscheinlich erst am Wochenende dazu kommen.

Gruß
AS

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Guten Tag,
die vorläufige Antwort latet sinngemäß, es handelt sch hier um eine „normale Bewegung“ (250 kg und normale Bewegung ?) Außerdem lägen keine Einwirkungen von außen, wie Schlag, Schubs oder Stoß vor. Es handelt sicum die Berufsgenossenschaft BGHW.

Gruß, S.Br