Arbeitsunfall im Hotel?

Hallöchen,
habe mich gerade mit einem Kollegen unterhalten, wie das mit dem Versicherungsschutz wäre, wenn man z.B. beruflich im Ausland ist,
und einem im Hotel die Badlampe auf den Kopf fällt (nur ein Beispiel).
Man wird dabei als Beispiel am Kopf verletzt und längere Schäden wären nicht ausgeschlossen.

Ein richtiger „Arbeitsunfall“ ist es ja nicht, denn es ist ja in der Freizeit im Hotel passiert.
Aber ein klassischer Unfall kann es ja auch nicht sein, denn schließlich war man ja beruflich im Auslang und hat deswegen im Hotel.

Denn, wenn es kein Arbeitsunfall ist, dann ist das ja auch nicht über die Berufsgenossenschaft versichert und man hat daraus keinerlei Ansprüche…

Was ist es denn nun?

Gruß
Sina

Hallo,

wenn es in der Freizeit und nicht während der Arbeitszeit passiert, ist es KEIN Arbeitsunfall. Auch wenn du aus beruflichen Gründen dort bist.

Ich war mal auswärts bei einem Serminar und hab mir abends in der Freizeit den Fuss gebrochen. Hatte die Berufsgenossenschaft auch nichts mit zu tun.

Gruß Carolin

Hallo!

dem Versicherungsschutz wäre, wenn man z.B. beruflich im
Ausland ist,
und einem im Hotel die Badlampe auf den Kopf fällt (nur ein
Beispiel).

Also prinzipiell ist man wegen der sogenannten Ausstrahlung auch im Ausland in der GUV versichert. Versichert ist man aber immer nur, sofern man eine versicherte Tätigkeit ausübt. Und eine solche liegt nur dann vor, wenn die Tätigkeit in Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis steht, in Zusammenhang mit der den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit.
Passiert etwas bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin oder von dort zurück, dann kann das ein Arbeitsunfall sein. Passiert aber vorher was auf der Toilette oder beim Verlassen des Hotelzimmers (der weg beginnt erst mit Verlassen der Außentür), kann das ebenso wie in Deutschland auch, kein Arbeitsunfall sein. Man geht ja nicht, nur weil man sich im Ausland befindet, 24 Stunden am Tag seiner beruflichen Tätigkeit nach.

Gruß,

Florian.