Arbeitsunfall in einer Maßnahme

Hallo,
in der Bedarfsgemeinschaft XY (Beide Alg II) arbeitet die Frau in einer vom Jobcenter vermittelten Gemeinnützigen Arbeitsstelle (ABM Maßnahme) als Putzfrau.Diese Gemeinnützige ist in der Drogenhilfe angesiedelt.Hier wird auch ein offenes Cafee für die Drogensüchtigen betrieben. Bei der Reinigung des Cafees`hat sich nun die Frau an einer im Mülleimer gebrauchten Spritze verletzt.Ist dies nun ein Arbeitsunfall? Die Anleiterin des Putzkommandos meinte nur das die Frau zum Arzt gehen soll und sie höchstens eine Hepatitis in harmloser Form fürchten müsse.Diese ABM Maßnahme läuft gleichzeitig in einer Drogenberatung ab.Die Bedarfsgemeinschaft ist nun entsetzt über mögliche Folgen dieser Verletzung. Angebote zur Hilfe oder weitergehende Verhaltensregeln wurden auch nicht gemacht. Das Paar hat nun das Gefühl das hier alles unter den Teppich gekehrt werden soll. Was sollte das Paar unternehmen?? Das Publikum des Cafees ist teilweise auch mit Aids infiziert.Eine Aufklärung über Gefahren oder spezielle Ausrüstung für die Reinigung des Cafees gab es nicht. Spritzen die gefunden werden werde teilweise sogar über den normalen Hausmüll entsorgt.

Hallo,

wahrscheinlich bist du besser im Medizinbrett aufgehoben, weil die medizinischen Fragen wohl die wichtigsten sein dürften.

Ist dies nun ein Arbeitsunfall?

Selbstverständlich! Völlig unabhängig von dem Rahmen dieser Beschäftigung muss eine Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) bestehen.

Die
Anleiterin des Putzkommandos meinte nur das die Frau zum Arzt
gehen soll und sie höchstens eine Hepatitis in harmloser Form
fürchten müsse.

Nicht wissend, was die Anleiterin für eine Profession hat. Aber diese Aussage ist so nicht zutreffend. Natürlich kann man sich bei so etwa auch mit anderen Geschichten infizieren. Die Frage ist, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist. Um dich ein wenig zu beruhigen: Das Ansteckungsrisiko bezüglich HIV dürfte sehr gering sein, ist jedoch nicht auszuschließen. Im Übrigen kann auch Hepatitis sehr unangenehm sein. Daher gilt auf jeden Fall:

Ab zum Arzt! Und zwar zu einem BG-Arzt (also einer, der für Arbeitsunfälle zuständig ist), erkennbar an den magischen Worten „Arbeitsunfall“ oder „Durchgangsarzt“ auf dem Praxisschild. Alternativ die Ambulanz eines Krankenhauses. Die wissen dann auch, was in so einem Fall zu tun ist.

Angebote zur Hilfe
oder weitergehende Verhaltensregeln wurden auch nicht gemacht.
Das Paar hat nun das Gefühl das hier alles unter den Teppich
gekehrt werden soll. Was sollte das Paar unternehmen??

Zum Arzt! S.o.
Was das Verhalten des Trägers angeht: Es empfiehlt sich, ein Gespräch mit den fachlich Verantwortlichen für das Drogencafé zu sprechen. Wobei sich das um Zweifel auch im Nachklang zu dem Arztbesuch eh ergibt. Es gibt im Übrigen Sammelbehälter für Spritzen, mit denen sich solche Unfälle vermeiden oder zumindest minimieren lassen.

LG Petra

Hallo

Ist dies nun ein Arbeitsunfall?

ja

Selbstverständlich! Völlig unabhängig von dem Rahmen dieser
Beschäftigung muss eine Unfallversicherung
(Berufsgenossenschaft) bestehen.

das ist falsch, wer bei solchen Jobs sich Arbeitsunfälle mit langwierigen Folgen oder gar Invalidität einhandelt ist nicht versichert und hat die A****karte gezogen
Das hat man Person X schon im Jahr 2005 gesagt, mit Beginn der HartzIV Arbeitslager :wink: ääähm Arbeitsgelegenheiten neuzeitlich verklausuliert :smile:

Die
Anleiterin des Putzkommandos meinte nur das die Frau zum Arzt
gehen soll und sie höchstens eine Hepatitis in harmloser Form
fürchten müsse.

aber sicher,was soll sie sonst sagen :smile:

Wallflower

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Hallo,

Ist dies nun ein Arbeitsunfall?

ja

Selbstverständlich! Völlig unabhängig von dem Rahmen dieser
Beschäftigung muss eine Unfallversicherung
(Berufsgenossenschaft) bestehen.

das ist falsch, wer bei solchen Jobs sich Arbeitsunfälle mit
langwierigen Folgen oder gar Invalidität einhandelt ist nicht
versichert und hat die A****karte gezogen
Das hat man Person X schon im Jahr 2005 gesagt, mit Beginn der
HartzIV Arbeitslager :wink: ääähm Arbeitsgelegenheiten neuzeitlich
verklausuliert :smile:

das soll heißen wenn jetzt eine Infektion auftritt egal in welcher Form hat die Frau einfach Pech gehabt?Gibt es denn da keine Fürsorgepflicht o.ä.?Hoffe das nix passiert ist, aber wie soll man denn so weiterarbeiten?Die Anleiterin hat auf die Krankmeldung nach dem Stich nur gesagt sie solle so schnell wie möglich wiederkommen da sie (die Frau), dringend benötigt wird.

Die
Anleiterin des Putzkommandos meinte nur das die Frau zum Arzt
gehen soll und sie höchstens eine Hepatitis in harmloser Form
fürchten müsse.

aber sicher,was soll sie sonst sagen :smile:

Der Gemeinnützige Verein kassiert Gelder von der Stadt,Spenden,EU ect. ect.wie kann es da angehen daß diese Samariter einem im Ernstfall so Gnadenlos im Stich lassen?
Kann die Frau wenigsten bis zur Klärung (Ansteckung ja oder nein) zuhause bleiben ohne dafür auch noch bestraft zu werden?

Frage: Hast du meinen Beitrag gelesen?

Es ist ein Arztbesuch erforderlich! Bei einem Durchgangsarzt. Und noch einmal - auch wenn der Vorposter das wie auch immer schwammig im Raum hat stehen lassen: Auch für ABM-Kräfte gilt Unfallversicherungspflicht. Das heißt, der Arbeitgeber ist verpflichtet den Mitarbeiter bei der Unfallkasse anzumelden.

Hier geht es vordergründig weder um Gelder, die irgendwer von irgendwem kassiert. Hier geht es auch nicht darum, ob man zuhause bleibt deshalb. (Warum überhaupt? Selbst eine Infektion an sich, die hoffentlich nicht eingetreten ist!, ist kein Grund, zu Hause zu bleiben. Das wäre erst ein eventuell der Ausbruch einer Krankheit)

Und nein. Hier hat niemand einfach Pech gehabt, wenn es zu einer Infektion kommt. Nur wenn derjenige, dem das passiert ist, das einzig sinnvolle, was in so einem Moment zu tun ist, nämlich zum Arzt zu gehen, unterlässt, dann ist ihm / ihr nicht zu helfen. Von nichts und niemandem.

LG Petra

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richtige ABM also weg vom AA oder nur 1€ Job?

Wallflower

Hoi.

Jeder Beschäftigte, also egal ob ABM / 1-Euro-Jobber / 400-Euro-Kraft / Teilzeit, ist kraft Gesetzes gegen Unfälle versichert.
Der Unternehmer, also das Cafe bzw. der Trägerverein, muß eine Unfallmeldung an seine Berufsgenossenschaft abgeben.

Was also tun:

  1. Sofort zum Arzt!!! Wie schon geschrieben wurde, entweder zum D-Arzt (in der Regel sind das Unfallärzte/Chirurgen) oder ins Krankenhaus und dort angeben, dass bei der Arbeit diese Verletzung auftrat und das die Arbeit im Drogenbereich stattfindet. Auch die melden den Unfall an die BG.

  2. Den Arbeitgeber, also den Betriebsrat (wenn vorhanden) und den Chef, informieren.

Im übrigen ist es ja im Moment egal, ob Arbeitsunfall oder nicht. Die Heilbehandlung läuft ja entweder über die Berufsgenossenschaft oder die Krankenkasse. Nur wenn es zu Spätfolgen kommt, wird die Sache wichtig.

ciao
Garrett

Hallo,

ich kann Pomeranze nur Recht geben. Es ist für mich eindeutig ein Arbeitsunfall. Da kann es keinen Zweifel geben.

Gruß Woko

es hat sich gegenüber 2005 nichts geändert. 1€ Jobber sind NICHT über die BG versichert. (das ist schlichtweg zu teurer ) also sollte man aufpassen, dass einem nix passiert :wink:

Wallfower

Hoi.

Im §2 Abs.1 Nr.1 SGB VII ist geregelt, dass jeder abhängig Beschäftigte kraft Gesetz unfallversichert ist - bei der zuständigen Berufsgenossenschaft!

Denn bei den 1€-Jobber wird ja ein Vertrag mit der Organisation (z.B. Sportverein) geschlossen. Die ARGE oder das AA ist raus aus dem Spiel.

Geld/Beiträge spielen da überhaupt keine Rolle!!

Man ist versichert! Auf Wunsch folgen Urteile…

Ciao
Garrett

na dann mal her mit den Urteilen

Wallflower

Hallo,
erstmal danke für die Auskünfte.Es ist eine ABM Maßnahme in der die Frau arbeitet, zu dieser Frage.
Die Frau ist erst mal fix und foxi und hat sich krankgemeldet.Zwischenzeitlich hat sich eine Chefin der Drogenberatung gemeldet und uns eine Telefonnummer für einen Betriebsarzt gegeben bei dem wir anrufen können, zwecks Terminvereinbarung.Was uns hier wieder wundert (wir leben in einer Großstadt)und der Arzt ist in einer Nachbarstadt. Die Fahrt soll über die Drogenberatungsstelle organisiert werden.Zugleich hat die Sozialpädagogin erklärt das Zukünftig Spritzensichere Behälter in besagter Cafeetoilette aufgestellt würden.Auch soll der Unfall als Arbeitsunfall gelten.Auch die Anleiterin hat angerufen und der Frau erklärt das das Arbeitspensum und die Anforderung Schnelligkeit und Einsätze reduziert werden sollen.Die Frau war ständig im Stress, sie mußte Arbeitsstellen alleine reinigen die vorher von 3 Arbeitskräften erledigt wurden.Desweiterin hat die Sozialpädagogin gefragt ob mit den Händen in den Abfallbehälter gegriffen wurde. Antwort: Nein, die Stichverletzung passierte beim Herausziehen des Müllsackes und der Stich erfolgte in`s Bein durch die Mülltüte hindurch.Wir haben den Artzt jetzt angerufen aber noch nicht erreicht, probieren es heute wieder. Das ist jetzt der Standpunkt der Dinge.Die weitere Entwicklung teile ich euch gerne mit.Habt Ihr noch Ideen zu dieser Sache?
Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
das Vorgehen der Drogenberatungsstelle verwundert mich etwas. Was soll hier ein Betriebsarzt tun?.
Es ist davon auszugehen, dass bisher keine Vorstellung bei einem anderen Arzt erfolgte. Jeder Arzt wäre nämlich verpflichtet bei diesem Sachverhalt an einen BG-Arzt zu verweisen. Übrigens haben die meisten chirurgischen krankenhausambulanzen eine Zulassung als BG-Arzt. Deshalb sollte hier unabhängig von dem Betriebsarzt ein solcher BG-Arzt aufgesucht werden.

Es erscheint hier so, als wolle die Drogenberatungsstelle ihre Fahrlässigkeit vertuschen. Bei einem örtlichen Arzt besteht wohl die Gefahr, dass das Gesundheitsamt eingeschaltet wird.
Vom Arbeitgeber ist auf alle Fälle eine Unfallmeldung an die BG zu machen. Von dieser Unfallmeldung sollte die Verletzte sich eine Durchschrift geben lassen. Dies dient dazu, dass man den Nachweis der rechtzeitigen Meldung erhält und nichts darin enthalten ist was im Widerspruch zum Unfallhergang steht.

Gruß Woko

PS: die Behandlung beim BG-Arzt ist kostenfrei ohne Quartalsgebühr. Dies gilt auch für die evtl. verordneten Arzneimittel.

Hallo,
das Vorgehen der Drogenberatungsstelle verwundert mich etwas.
Was soll hier ein Betriebsarzt tun?.

Die haben der Frau inzwischen einen Arzt in unserer Stadt vermittelt.

Es ist davon auszugehen, dass bisher keine Vorstellung bei
einem anderen Arzt erfolgte. Jeder Arzt wäre nämlich
verpflichtet bei diesem Sachverhalt an einen BG-Arzt zu
verweisen. Übrigens haben die meisten chirurgischen
krankenhausambulanzen eine Zulassung als BG-Arzt. Deshalb
sollte hier unabhängig von dem Betriebsarzt ein solcher
BG-Arzt aufgesucht werden.

Es erscheint hier so, als wolle die Drogenberatungsstelle ihre
Fahrlässigkeit vertuschen. Bei einem örtlichen Arzt besteht
wohl die Gefahr, dass das Gesundheitsamt eingeschaltet wird.

Das Gesundheitsamt habe ich inzwischen selbst informiert, auch bezüglich der Allgemeingefahr der in normalen Hausmüll entsorgten Spritzen.Desweiteren habe ich das Arbeitsamt informiert.
Den Schritt in die Öffentlichkeit (Presse) überlege ich mir noch weil ich ihren Arbeitsplatz nicht gefährden möchte.
Gruß

Hoi.

Hier ein paar Beispiele/Fundstellen:

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 2. Oktober 2007 – 1 ABR 60/06

LAG Köln, 29.1.2008, Az. 9 Sa 1208/07

www.dguv.de/inhalt/presse/pressearchiv/pressearchiv_…

Es findet sich aber nicht viel - auch ein Zeichen, dass es eben keine Problme mit dem versicherungsrechtlichen Status gibt.

Nur zur Klarstellung: es geht nur um den Unfallversicherungsschutz, nicht ob 1-Euro-Jobber nach Arbeitsrecht, Kündigungsschutz oder Urlaub die gleichen Rechte wie „normale“ Arbeitnehmer haben.

Ciao
Garrett

Ich weiss nicht, wieso sich einige Experten nennen, die offenbar eine Frage nach einem Arbeitsunfall nicht beantworten können…

Grundsätzlich besteht bei jeder abhängigen Beschäftigung der Schutz der gesetzlichen Unfallersicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII
ist das jemand beschäftigt wird.

Diese Beschäftigung wird als „nichtselbständige Arbeit“ dahingehend definiert, dass eine persönliche Abhängigkeit von einem Dritten besteht, die sich in einer Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betrieb zeigt.

In dem vorliegenden Fall stellt sich für mich nach mehr als 20 Jahren Berufspraxis bei der gesetzlichen Unfallversicherung allenfalls Fragen zur Zuständigkeit, die im Einzelfall noch abzuprüfen wären. Es ergeben sich Möglichkeiten des Versicherungsschutzes sowohl über die für die Einrichtung zuständigen Unfallversicherungsträger ( könnte eine der gewerblichen Berufsgenossenschaften sein oder die Stadt oder Gemeinde, wenn die Einrichtung von diesen getragen wird ) oder über das zuständige Arbeitsamt.

Aber wirklich absolut jeder Mensch in der Bundesrepublik Deutschland in einer abhängigen Beschäftigung ist ersteinmal versichert, ganz gleich, wieviel Geld er denn verdient.

Ob es sich immer im Einzelfall um einen Arbeitsunfall handelt, ist eine andere Frage. Selbstverständlich muss man da zwischen privaten Verrichtungen und eigentlicher versicherter Tätigkeit auch immer unterscheiden.