Guten Tag.
Ich habe ein Problem:
Im April mußte ich einen Billardtisch aufbauen. Beim Einbau der Platte, ca.250 -300 kg, haben mir 3 Kollegen geholfen. Beim Anheben mußte einmal kurz umgefaßt werden, weil die Platte zu kippen drohte. Dabei hatte ich kurzzeitig nur eine Hand an der Platte, wodurch das ganze Gewicht nur auf einem Arm lag – der Bizepsmuskel riß.
Ich fuhr ins Krankenhaus und gab dies als Arbeitsunfall an. Der Arm mußte operiert werden. Bei späteren Nachuntersuchungen stellte ich immer fest, dass der Arzt meine Unterlagen nicht fand,weil sie nicht unter Arbeitsunfall abgelegt waren. Bei meinem letzten Krankenhausbesuch wurden die Unterlagen mal wieder gesucht und deshalb fragte ich den Arzt, wieso die Unterlagen nicht unter Arbeitsunfall abgelegt wären. Er teilte mir hierauf mit, dass dies kein Arbeitsunfall gewesen wäre.
Wie kommt der Arzt dazu, sowas zu sagen? Vor allem: welche Nachteile habe ich zu befürchten?
Kann und sollte ich mich dagegen wehren?
Für eine Antwort und Aufklärung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
S.Br
In welcher Brache arbeitest du denn?
Techniker für Unterhaltungsautomaten.
Du oder dein Vorgesetzter müssten eine Unfallanzeige für eure Berufsgenossenschaft ausgefüllt haben. Diese Unfallanzeige ist dein wichtigstes Dokument. Es gilt als Beleg darüber das es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
Als du dann ins Krankenhaus gekommen bist hast du es als Arbeitsunfall angegeben.
Aus der Gesundheitsbranche kenne ich es das man dann auch nur noch im Krankenkenhaus der Berufsgenossenschaft versorgt wird. Hier das Boberger Krankenhaus.
Ruf am besten deine Berufsgenossenschaft an und stell die Sache richtig. Als Beweis hast du deine Unfallanzeige
Ich weiß das nicht mehr genau, was ich ausgefüllt habe.Beim Besuch im Krankenhaus hatte ich Schmerzen und man ist dann unkonzentriert.Man hat mir Fragen gestellt, aber eher in der Art - wobei es passiert ist- als - wie es passieren konnte-.Durch diese Art der Fragestellung ist wohl die Falscheinschätzung passiert.
Hallo
s.Br.
leider bin ich auch kein Fachmann für Arbeitsrecht. Aber wenn die Verletzung in der Arbeit passiert ist, ist es ein Arbeitsunfall. Der Arzt hat dies nicht richtig deklariert. Der Arbeitgeber muss auch eine Meldung an die Berufsgenosseschaft schicken.
Ein möglicher Nachteil kann Ihnen dadurch entstehen, wenn sie auf Grund des Arbeitsunfalles dauerhaft so beeinträchtigt sind, in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können. Die Berufsgenossenschaft übernimmt dann die Kosten für eine Umschulung. Weitere Auskünfte kann sicher auch die Krankenkasse geben.
mfg
G.B.
Hallo,
ein Arbeitsunfall ist dadurch gekennzeichnet, dass er
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auf dem direkten Weg von Zuhause zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause geschieht (z. B. Unfall auf dem Arbeitsweg, aber nur, wenn es wirklich der kürzeste/direkteste Weg ist und man keine Unterbrechungen macht. Ein Arbeitsweg gilt nicht mehr als Arbeitsweg, wenn man auf dem Weg von der Arbeit nach Hause noch Tanken oder einkaufen geht.)
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während der tatsächlichen Verrichtung der Arbeit geschieht (währe dein Fall, wenn er anerkannt wird)
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während der Fahrt zu einem Kunden bzw. zum Einsatzort geschieht (betrifft z. B. Monteure, Außendienstmitarbeiter oder den Ambulanten Dienst, die von einem Termin zum nächsten fahren, dabei dürfen aber auch wieder keine Unterbrechungen gemacht werden, die nichts mit der Arbeit direkt zu tun haben. Zum Tanken muss man z. B. vor oder nach dem Dienstantritt gehen, außer, es ist anders festgelegt.)
Es kommt eigentlich nur in seltenen Fällen vor, das etwas nicht als Arbeitsunfall angesehen wird. Z.B. bei Fahrlässigkeit und nichteinhalten von Pausen.
Das hat aber eigentlich nicht der Arzt zu entscheiden, sondern der Arbeitgeber. Oder du bist einfach zu spät zum Arzt gegangen. Der Status Arbeitsunfall geht nur dann, wenn du am selben Tag zum Arzt oder in’s Krankenhaus gegangen bist.
Wenn es nicht als Arbeitsunfall gewertet wird, zahlt für Folgeschäden (z. B. Berufsunfähigkeit oder eingeschränkte Berufsunfähigkeit, Behandlungskosten und Folgeerkrankungen oder REHA) weder der Arbeitgeber noch die dementsprechenden Versicherungen. Kann unter umständen teuer werden. Ich würde mich mal mit deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen
Gruß
Guten Tag,
ich war heute bei der Krankenkasse und habe den Fall ausführlich geschildert. Der Sachbearbeiter gab mir aus seiner Sicht Recht, schrieb einen Bericht, der zur zuständigen Abteilung ging. Sobald ich etwas weiß, berichte ich.
Vielen Dank,
Gruß, S.Br
Das was Du da schilderst ist auch voraussichtlich kein Arbeitsunfall. Erstens fehlt es am Unfallereignis und zweiten wäre das Ereignis auch nicht geeignet, die Verletzung zu verursachen.
Für den Arzt gibt es hier zwei Möglichkeiten.
Entweder ist er selbst der gleichen Auffassung und möchte das nicht diskutieren. Oder er hat eine Ablehnung der BG in der Akte.