Hallo,
wer ist denn für die Erstattung einer Ordnungswidrigkeitsanzeige nach § 209, Abs. 1, Nr. 9 SGB VII zuständig?
Die BG oder der Verletzte, wenn der Arbeitgeber keine Unfallanzeige angefertigt hat.
Wenn die BG und diese verzichtet darauf, kann dann der Verletzte die Anzeige einreichen?
Wenn ja bei wem?
zuständig wären der Verletzte oder der Betriebsrat.
Die BG sollte das verfolgen, kann aber, z.B. weil es das erste Mal war, dass der Betrieb keine Unfallanzeige einreichte, von einer Strafe absehen.
Nein, wenn die BG das nicht verfolgt, kann man keine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.
Man könnte noch die Aufsichtsbehörde der BG anschreiben, das Bundesversicherungsamt, und sich dort über das Verhalten der BG beschweren.