Hatte am ??.??.2010 einen Arbeitsunfall, bei dem ich mir eine Verletzung am Zeigefinger der rechten Hand zuzog,ich quetschte mir hierbei den Finger so stark das selbst der Knochen splitterte, diese Verletzung wurde umgehend in einem Unfallkrankenhaus versorgt, hierbei wurde der abgetrennte Finger bis zum Mittelgelenk amputiert. Leider habe ich seit diesem Unfall sporadisch auftretende Schmerzen und ein absolutes Taubheitsgefühl, welches sich laut Aussage der behandelnden Ärzte auch nicht mehr einstellen wird. Mir wird jetzt am ??.??.2011 das steife Mittelelenk ebenfalls ampurirt. Ich habe immer wieder den Arzt aufgesucht und auch die BG davon in Kenntnis gesetzt und daraufhin wieder bei einem Arzt vor gesprochen, nun habe ich abschließend ein Schreiben erhalten, in dem mir die BG mitteilt, das ich keinerlei Rentenansprüche auf Grund dieser Verletzung habe. " Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in messbarem Grad, sodass eine Rentenzahlung erfolgen kann, liegt nicht vor" weiterhin wird begründet "Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch liegen bei ihnen nicht vor. Ihre Erwerbsfähigkeit ist über die 26. Woche nach Eintritt des Arbeitsunfalls, bzw. nach Ende des Absolutheitsanspruchs nicht um 20% gemindert. Nun zu meiner Frage, habe ich keinerlei Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft obwohl ich bis heute und dies nachweisbar Folgen aus dieser Verletzung getragen habe ? Ich denke bei diesen Forderungen gar nicht an eine fortlaufende Rentenzahlung als vielmehr an eine Einmalzahlung im Sinne einer Art Schmerzensgeld oder Abfindung, denn immerhin bin ich nach diesem Unfall der Leidtragende und war zu dem Zeitpunkt über die BG versichert.Lohnt ein Einspruch gegenüber der Begründung der BG ? Und welche Aussicht auf Erfolg verspricht ein Einspruch.
Mit freundlichen Grüßen.
Leider nein, nur das Verletztengeld wird gezahlt.
Eine Verletztenrente wird erst, wie beschrieben, ab 20% Minderung gezahlt. Der „totale“ Fingerverlust liegt m.E. nur bei 5%.
Wenn eine „private“ Unfallversicherung besteht, bitte bei dieser den Anspruch auf Invaliditaet geltend machen!
So tragisch ihr Unfall auch war, muss ich sie leider bezüglich der von Ihnen erwarteten Antwort enttäuschen. Ich habe selbst seit meiner Bundeswehr- zeit aufgrund eines Sport/Arbeitsunfalls ein Handicup an meinem rechten Zeigefinger - ich kann ihn nicht vollständig zusammenknicken. Renterelevant wird eine Behinderung erst ab einem GDB ( Grad der Behinderung von 50 % ) Da liegen sie mit ihren 20 % deutlich darunter. Eine Einmalzahlung in Form eines Schmerzensgeldes ist ein rein zivilrechtliches Problem und sie können diese nicht gegen die BG geltend machen, sondern nur gegen ihren Arbeitgeber. Die BG ist primär für die Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft zuständig und haftet natürlich nicht für mögliche Versäumnisse ihres Arbeitgebers. Der Verlust des rechten Zeigefingers ist aus allgemein menschlicher Sicht natürlich mehr als tragisch, aber aus der Sicht des Gestzgebers ist er nur dann für eine Berufsunfähigkeit heranzuziehen, wenn sie wirklich ohne den rechten Zeigefinger den Kern ihrer Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Ganz normale Werkzeuge bis hin zu Feinmechanikerwerkzeugen können sie auch ohne ihren rechten Zeigefinger bedienen
Hallo men2die,
coole Adresse.
Du legst ganz bestimmt einen Widerspruch bei der BG ein. Beachte dabei die Widerspruchsfrist. BG´s wimmeln sich erst einmal alles ab. Du hast alles richtig gemacht mit Unfallkrhs. Tut mir echt leid mit der Amputation. Ich habe mich bei der VDK (Sozialverband in Deutschland) als Mitglied angemeldet. Kostet zwar Geld aber die vertreten einem wirklich sehr gut. Auch für Fälle die vor dem Eintrittsdatum geschehen sind. Falls die BG weiter auf stur stellt hilft wohl wirklich nur ein Anwalt. Geht ja auch um Widereingliederung Berufsleben, Einmalzahlungen etc. Der Arzt ist hierbei dein Freund und Helfer. Er kann dies zweifelsfrei belegen. das sollte für eine weitergehende Prüfung bei der BG erstmal gereichen.
Unbedingt am Ball bleiben. Die kommen immer mit ab 26. Kalenderwoche usw. Ist fast bei jedem Fall! das gleiche. Hau rein Alter.
Gruß vom Altenpfleger
Hoi.
Gegenüber der BG hat man keine Schmerzensgeldansprüche, nur gegen den Schädiger - und das wäre also der Arbeitgeber.
Die Ansprüche gegen die BG wären nur noch Rentenansprüche, die als Dauerrente oder als Abfindung gezahlt werden könnte.
Nach der Gliedertaxe „http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…“ sind 10% für den Verlust eines Fingers üblich.
Eine Erhöhung auf die entscheidenen 20% könnte nur erfolgen, wenn weiterhin Schmerzen(Phantomschmerzen) oder Entzündungen des Stumpfes dauerhaft hinzukommen.
Die BG soll ja alles dafür tun, dass man in seinem Beruf wieder arbeiten kann und darüberhinaus eben Schäden ausgleichen. Das hat sie ja mit der Heilbehandlung und dem Verletztengeld schon getan. Sollten später wieder Beschwerden auftreten oder man später seinen Beruf nicht ausüben können, kann man wieder an die BG herangehen.
Man behält auch die 10% als Stützrente - wenn also mal ein zweiter, ebensfalls nur mit 10% bewerterter Unfall passiert, bekommt man dann doch die Rente, weil sich die beiden Sachen auf 20% addieren.
Im Grunde sehe ich keine Erfolgsaussichten bei einem Widerspruch, solange sich die Verletzung nicht verschlimmert.
Aber schaden kann ein Widerspruch auch nicht, vielleicht hat man Glück.
Ciao
Garrett